Sozinianismus – Glaube mit Vernunft und Schrift

Sozinianismus nennt man die Lehre, die der italienische Theologe Fausto Sozzini (1539–1604) aus der Schrift entwickelt und mit der Vernunft ausgelegt hat. Ihr Kern: Der eine Gott ist allein der Vater; Jesus von Nazareth ist wahrer Mensch, durch Gottes Kraft von der Jungfrau empfangen und darum Gottes Sohn, den Gott auferweckt und zum Herrn gemacht hat; Gott vergibt aus freier Güte ohne Genugtuung, und Glaube ist Vertrauen, das gehorcht. Diese Seite führt durch alle wesentlichen Lehrpunkte und lässt dabei Sozzini selbst zu Wort kommen – mit Zitaten aus seinen Werken.

Fausto Sozzini, Kupferstich-Porträt
Fausto Sozzini (1539–1604)

Fausto Sozzini (lat. Faustus Socinus) stammte aus Siena. Er war ein Neffe Lelio Sozzinis (1525–1562), der Anstöße, Fragen und Notizen hinterließ, aber kein Lehrsystem; „Sozinianismus“ meint die von Fausto ausgearbeitete Lehre. Um 1570 schrieb er, noch in Italien, seine Schrift über die Autorität der Bibel. Etwa 1575–1578 lebte er in Basel; dort entstand 1578 seine Streitschrift gegen den reformierten Prediger Jacques Couet über Christus als Retter. Im Mai 1579 schloss er in Klausenburg in Siebenbürgen die Disputation mit Franz Dávid ab und ging danach nach Polen. Dort wurde er der prägende Lehrer der Polnischen Brüder (Ecclesia Minor). Gegründet hat er weder ihre Gemeinde (1565) noch die Rakower Akademie (1602), und förmliches Mitglied der Gemeinde wurde er nie, weil er die (Wieder-)Taufe für unnötig hielt. Er starb 1604 in Lusławice in Kleinpolen.

Der oben vorgestellte Rakower Katechismus ist nicht Sozzinis Werk. Er erschien nach seinem Tod (polnisch 1605, lateinisch 1609), verfasst vor allem von Valentin Schmalz und Hieronim Moskorzowski unter Mitarbeit von Johannes Völkel, teils auf Grundlage eines unvollendeten Entwurfs Sozzinis; die deutsche Ausgabe folgt der später von Johannes Crell, Jonas Schlichting und Martin Ruar erweiterten Fassung. Er bezeugt den späteren Sozinianismus und weicht etwa bei der Taufe von Sozzini ab. Hier dagegen spricht Sozzini selbst, in den deutschen Ausgaben seiner Werke. Der Weg dieser Seite führt vom Erkenntnisgrund – Schrift, Offenbarung und Vernunft – über Gott, den Geist und Christus und das Werk Christi zur Aneignung des Heils und zur Hoffnung auf Unsterblichkeit, dann zum christlichen Leben und zur Gemeinde.

TL;DR
  • Maßstab ist die Schrift, vor allem das Neue Testament, deren Autorität Sozzini geschichtlich begründet und die im Heilsnotwendigen jedem Gottesfürchtigen ohne kirchliche Auslegungsinstanz verständlich ist.
  • Aus sich kann die Vernunft Gott nicht erkennen, wohl aber die Offenbarung auslegen: Was sie übersteigt, wie die Auferstehung, wird geglaubt, was ihr widerspricht, wie ein Wesen in drei Personen, nicht.
  • Der eine Gott ist allein der Vater, und der Heilige Geist ist seine Kraft, keine dritte Person.
  • Jesus von Nazareth ist wahrer Mensch, durch Gottes Kraft von der Jungfrau empfangen und darum Gottes Sohn, ohne Dasein vor seiner Empfängnis; Gott hat ihn auferweckt und ihm alle Macht gegeben, darum soll er angebetet werden und darf angerufen werden.
  • Gott vergibt aus freier Güte ohne Genugtuung; Christi Tod besiegelt den Neuen Bund und führt Christus zu der Macht, mit der er als Hoherpriester im Himmel die Seinen von der Strafe befreit.
  • Adams Schuld wird niemandem zugerechnet, der Wille bleibt frei, und gerechtfertigt, also von Gott für gerecht gehalten, wird, wer Christus vertraut und ihm gehorcht.
  • Der Mensch ist von Natur sterblich; Unsterblichkeit schenkt Gott durch den auferstandenen Christus, und über den Zustand zwischen Tod und Auferstehung legt Sozzini sich nicht fest.
  • Die Bergpredigt ist verbindliches Gebot, und die wahre Kirche erkennt man an ihrer Lehre: Einheit im Heilsnotwendigen, Weite in Nebenfragen.
Zu den Zitaten

Als Belege zitiert wird nur, was Sozzini selbst schreibt, nicht seine Gegner und Gesprächspartner, die in den Bänden ebenfalls zu Wort kommen (Couet, Dávid, Blandrata, Francken, Seidel, der „Dialog des N. N.“); wo ihre Worte anklingen, sind sie ausdrücklich zugeschrieben. Die Zitate folgen den deutschen Ausgaben seiner Werke; unter jedem Zitat stehen Werk und Abschnitt (Abschnittstitel der deutschen Ausgabe), Auslassungen sind mit … markiert.

Die Heilige Schrift als Richtschnur

Maßstab aller Lehre ist für Sozzini die Heilige Schrift, vor allem das Neue Testament. Das Alte Testament gilt kraft des Neuen: Christen ist es nützlich, aber nicht notwendig, und in Lehrfragen ist es für sie Geschichte, wie etwa die Gebote des Mose.

Geprüft wie jedes andere Buch

Diese Autorität behauptet Sozzini nicht einfach, er prüft sie. Sein Traktat Über die Autorität der Heiligen Schrift (De Sacrae Scripturae auctoritate) entstand um 1570, noch in Italien; 1588 erschien er in Sevilla unter dem Namen des Jesuiten Dominicus Lopez, 1611 in Raków. Darin misst Sozzini das Neue Testament an den Maßstäben, nach denen man jedes Buch beurteilt. Vier Gründe könnten Zweifel an einem Buch rechtfertigen; keiner trifft hier zu:

  1. Die Verfasser wussten nicht, wovon sie schrieben, oder schrieben wissentlich Falsches. Doch Matthäus und Johannes waren Augenzeugen, Markus schrieb nach dem Bericht des Petrus, Lukas als Vertrauter des Paulus. Kleine Abweichungen in Nebensachen zeigen, dass nichts abgesprochen war; in der Lehre stimmen alle überein.
  2. Die Verfasserschaft ist ungesichert. Doch für die Hauptschriften bezeugen die alten Schriftsteller von Justin bis Eusebius einhellig die überlieferten Verfasser. Dass Paulus den Hebräerbrief schrieb, bezweifelt Sozzini offen, spricht dem Brief aber die Autorität nicht ab.
  3. Der Text ist verfälscht. Dafür gibt es weder glaubwürdige Zeugen noch triftige Gründe.
  4. Glaubwürdige Zeugen sprechen gegen das Buch. Solche Zeugnisse kennt Sozzini nicht.

Den Einwand, die vielen Lesarten der Handschriften verrieten eine Verfälschung, kehrt er sogar um:

„Daher muss unter den alten Schriften jene als weniger verfälscht angesehen werden, bei der an mehr Stellen verschiedene Lesarten vorhanden sind — sodass es wahrscheinlich ist, dass an jeder Stelle, die die Zeit verändert hat, die wahre Lesart sich unter diesen findet, die der Leser unter Führung der Vernunft und durch Vergleich ähnlicher Stellen erfassen und annehmen kann. Für stärker verfälscht hingegen muss jene Schrift gehalten werden, bei der überhaupt keine abweichende Lesart vorhanden ist.“

Fausto Sozzini, Über die Autorität der Heiligen Schrift (De Sacrae Scripturae auctoritate) — Verschiedene Lesarten als Zeichen guter Überlieferung

Das gilt, so Sozzini, für vielfach abgeschriebene Schriften wie das Neue Testament. Dahinter steht ein früher textkritischer Gedanke: Wo viele Lesarten überliefert sind, bleibt der echte Wortlaut auffindbar. Gegen eine gezielte Verfälschung sprechen zudem die Abschriften in vielen Sprachen und die Zitate der alten Schriftsteller, vor allem aber Gottes Vorsehung. Textkritik übt Sozzini auch selbst: In seinem Kommentar zum Ersten Johannesbrief hält er 1 Joh 5,7, den Vers von den drei himmlischen Zeugen, für eine spätere Einfügung.

Die Prüfung der vier Zweifelsgründe setzt, wie Sozzini selbst sagt, voraus, dass die christliche Religion wahr ist. Wer jede Religion leugnet, den verweist er auf die Geschichte: auf Jesu Wunder, die sogar seine Feinde zugaben, und auf die Auferstehung, mit der Gott bestätigte, was Jesus in seinem Namen gesagt hatte. Darum, folgert er, sind die biblischen Bücher nicht wie andere Bücher zu behandeln, die eine Lehre überliefern und sie auf Vernunftgründe stützen:

„Die Lehre jedoch, die im Alten und Neuen Testament enthalten ist, ist von solcher Art, dass sie als ihr vornehmstes Fundament nicht etwa die Vernunft, sondern die Autorität (der Schrift) heranzieht, und zwar eine Autorität, die sich auf die Geschichte der Dinge stützt, welche in diesen Büchern erzählt wird. So dass, wenn jemand der Geschichte zustimmt, er notwendigerweise auch der Lehre gleichermaßen zustimmen muss; ja, die Lehre selbst ist Teil jener Geschichte.“

Fausto Sozzini, Über die Autorität der Heiligen Schrift (De Sacrae Scripturae auctoritate) — Untrennbarkeit von Geschichte und Lehre im Neuen Testament

Die Geschichte trägt also die Lehre: Wer den Berichten über Jesu Wunder und Auferstehung glaubt, muss auch annehmen, was er lehrte, denn die Dinge, die die Evangelisten als verbindliche Lehre aufschreiben, sind nach Sozzini „alle von Jesus von Nazareth ausgegangen“. Die Geltung der Schrift ist damit kein vorab gesetztes Dogma, sondern Folge geprüfter Geschichte (vgl. Hebr 2,3–4).

Unfehlbar in der Lehre, nicht in jedem Detail

Was die Apostel als zu glauben und zu tun lehrten, beruhte auf göttlicher Offenbarung; darin konnten sie nicht irren. Ihre Erklärungen und Beweisführungen stehen auf einer anderen Stufe:

„Oder das, was sie lehren, bezieht sich auf … die Auslegung gewisser Stellen des Alten Testaments und auf die Darlegung der daraus gezogenen Argumente oder anderer von ihnen vorgebrachter Begründungen. Und dies ist weniger eigentlich ein Teil der Lehre, sondern vielmehr eine Beigabe (wenn ich so sagen darf) oder ein Beweis der Lehre. Und was dies betrifft, so ist es möglich, dass alles, was die Geschichte über sie bestätigt, vollkommen wahr war, und sie dennoch bisweilen in diesem Punkt leicht irrten.“

Fausto Sozzini, Über die Autorität der Heiligen Schrift (De Sacrae Scripturae auctoritate) — Unterscheidung zwischen eigentlicher Lehre und deren Begründung

Eine Irrtumslosigkeit in jedem Detail lehrt Sozzini also nicht. Wo den Aposteln Offenbarung fehlte, gaben sie erklärtermaßen nur ihre Meinung wieder, so Paulus zur Heirat von Jungfrauen und Witwen (1 Kor 7,25.40). Sozzini selbst zweifelt zwar nicht, dass sich jedes Argument des Neuen Testaments „auf irgendeine gute Weise“ verteidigen lässt; doch der Glaube hängt nicht daran: Es genügt, die eigentliche Lehre für vollkommen wahr zu halten.

Klar im Heilsnotwendigen, ohne Lehramt

Braucht die Schrift dann eine Kirche, die sie ergänzt und auslegt? In einer kleinen Schrift, die in Über die Kirche steht, wendet sich Sozzini gegen alle, die das Heilsnotwendige nicht selbst erforschen, sondern sich dem Urteil ihrer Lehrer anschließen. Dem Einwand, vieles davon sei nur mündlich überliefert, hält er entgegen: Ungeschriebenes mag gelten, solange es dem Geschriebenen nicht widerspricht. Im Schlusswort heißt es:

„Und überdies, da es gewiss ist, dass alles, was in den Büchern des Alten und Neuen Testaments … geschrieben steht, insgesamt als göttliche Offenbarung zu gelten hat, so sind jene Bücher unbedingt zu Rate zu ziehen, vor allem aber die Schriften des Neuen Testaments, in denen ausdrücklich und eigens über jene göttlichen Dinge gehandelt wird, die zur Erlangung des ewigen Lebens gehören; und man soll nicht warten, bis jemand sie uns erklärt, … sondern man soll festhalten, dass sie jedem Gottesfürchtigen, der sein Heil von Herzen sucht, in dem, was für das Heil selbst zu wissen notwendig ist, offen und leicht verständlich sind und ihre eigene Erklärung in sich selbst tragen …“

Fausto Sozzini, Über die Kirche (De Ecclesia) — Gegen den Einwand der mündlichen Überlieferung

Ein Lehramt als Ausleger braucht es also nicht. Dass die apostolischen Schriften von den meisten lange nicht verstanden wurden, sei, so Sozzini in einem Brief, „nicht ihrer Dunkelheit zuzuschreiben, sondern der Bosheit der Menschen oder ihrem stets geringen Eifer für die Frömmigkeit“. Mit Paulus gesagt: Verhüllt ist das Evangelium denen, die verloren gehen (2 Kor 4,3–4). Konzilien und Kirchenväter bezeugen für Sozzini nur die Auffassung ihrer Zeit und mahnen allenfalls zur Vorsicht; gegen die klare Schrift zählen sie nicht.

Die Gegenposition

Das Konzil von Trient erklärte 1546, die ungeschriebenen apostolischen Überlieferungen in Glaubens- und Sittenfragen seien mit gleicher Ehrfurcht anzunehmen wie die Schrift, und über den wahren Sinn der Schrift urteile die Kirche. Die römische Seite berief sich dafür gern auf 1 Tim 3,15, wo die Gemeinde „Säule und Grundfeste der Wahrheit“ heißt.

Sozzini sieht darin einen Zirkel: Die wahre Kirche erkennt man erst an ihrer Lehre, und die ist aus der Schrift zu schöpfen. Wie er das begründet und 1 Tim 3,15 liest, zeigt der Abschnitt ‚Kirche, Amt, Abendmahl und Taufe‘.

Ausführlicher auf der Themenseite Das Schriftprinzip; die Texte selbst unter Sozzinis Werke auf Deutsch.

Offenbarung und Vernunft

Das Leitwort dieser Seite, „Glaube mit Vernunft und Schrift“, klingt nach Aufklärung. Doch Sozzini war weder Rationalist noch Deist: Aus eigener Kraft kann der Mensch Gott nicht erkennen, Religion ruht auf geschichtlich beglaubigter Offenbarung. Die Vernunft ist nicht ihre Quelle, wohl aber die Richterin ihrer Auslegung.

Keine natürliche Gotteserkenntnis

Wie weit die Vernunft reicht, sagt der erste Satz desselben Schlussworts, aus dem oben schon zitiert wurde:

„Ich schließe also: Da die Erkenntnis der göttlichen Dinge, die zum ewigen Heil gehören, an Wert und Schätzung jeden Schatz unendlich weit übertrifft … und da die menschliche Vernunft aus sich selbst die göttlichen Dinge nicht zu erfassen vermag — so müssen wir, um jene Erkenntnis zu erlangen, zur göttlichen Offenbarung unsere Zuflucht nehmen …“

Fausto Sozzini, Über die Kirche (De Ecclesia) — Gegen den Einwand der mündlichen Überlieferung

Das ist das Gegenteil einer Vernunftreligion. In seiner Schrift über die Autorität der Bibel verweist Sozzini auf Berichte aus Brasilien: Wäre Religion eine natürliche Angelegenheit, gäbe es keine Völker ganz ohne Religion, wie man sie dort angetroffen habe. Wahre Religion ist darum Offenbarung Gottes.

Pikant ist die Druckgeschichte dieses Büchleins: Die Ausgabe von Sevilla erhielt eine fremde Vorrede, die ausgerechnet eine natürliche Gotteserkenntnis behauptete, also das Gegenteil dessen, was es lehrt; so vermerken es die Rakower Herausgeber 1611. Ausführlicher behandelte Sozzini die Frage später in seinen theologischen Vorlesungen (Praelectiones theologicae, postum 1609 in Raków erschienen); sie gehören nicht zu den hier zitierten Werken.

Die traditionelle Lehre

Scholastik und Reformation rechneten mit einer natürlichen Gotteserkenntnis. Thomas von Aquin hielt Gottes Dasein für beweisbar und berief sich auf Röm 1,20; Calvin sah allen Menschen ein Gottesbewusstsein eingepflanzt, denn nie sei ein Volk ohne Religion gewesen (Institutio I,3). Eben das bestreitet Sozzinis Hinweis auf Brasilien.

Gründe, die genügen, aber nicht zwingen

Warum dann der Offenbarung glauben? Sozzini nennt geschichtliche Gründe, die jeder prüfen kann, der ohne Parteieifer der Vernunft folgt:

  1. Die Ausbreitung: Menschen ohne Ansehen und Macht verkündeten den Glauben, jahrhundertelang wurde niemand durch Drohung oder Lohn für ihn gewonnen, und doch setzte er sich trotz fast dreihundert Jahren Verfolgung durch.
  2. Die Wunder Jesu: Selbst seine erbittertsten Gegner haben sie nie bestritten, sondern auf Zauberei und die Kraft des Gottesnamens (Kabbala) zurückgeführt.
  3. Die Auferstehung: Die ersten Zeugen nahmen für ihre Aussage, den Auferstandenen gesehen zu haben, Verfolgung und Tod auf sich; für eine Lüge, die man selbst durchschaut, stirbt niemand. Und Gott hätte keinen Lügner auferweckt.

Erzwingen können diese Gründe den Glauben nicht, und gerade das hat Gott nach Sozzini so gewollt. Wer unwiderlegbare Beweise fordert, verkennt das Wesen der Religion; sie soll „gleichsam ein Prüfstein der menschlichen Rechtschaffenheit“ sein. Wäre der verheißene Lohn gewiss, so würde jeder Christus gehorchen, der Böse wie der Gute:

„Ich sage also: Wenn die Schriften des Neuen Testaments von solcher Art wären, dass niemand in irgendeiner Weise leugnen könnte, dass sie wahrhaftig sind, so gäbe es auch niemanden, der nicht die in ihnen enthaltene Religion bekennen würde … So bestünde kein Unterschied zwischen Bösen und Guten; … Denn gerade daraus, dass die Belohnung, wenn sie von Anfang an verheißen wird, ungewiss ist, ergibt sich, dass die Bösen von den Guten unterschieden werden können.“

Fausto Sozzini, Über die Autorität der Heiligen Schrift (De Sacrae Scripturae auctoritate) — Irrtum derer, die unwiderlegbare Beweise für den Glauben fordern

Dem Redlichen genügen die Gründe, dem Unredlichen nicht. Unglaube liegt für Sozzini an der Gesinnung, nicht an fehlenden Belegen.

Die Vernunft als Richterin der Auslegung

Innerhalb der Offenbarung legt die Vernunft aus und zieht Schlüsse. Als Franz Dávid, Bischof der siebenbürgischen Unitarier, in Lehrfragen den ausdrücklichen Buchstaben der Schrift verlangte, verwies Sozzini auf ein Beispiel: Dass Gott keine Körperglieder hat, glauben fast alle Christen, obwohl die Schrift ihm Augen, Ohren und Hände zuschreibt; selbst aus Joh 4,24 („Gott ist Geist“), dessen Sinn Sozzini obendrein für unsicher hält, wird es nur erschlossen. Daraus leitet er den Grundsatz ab:

„Was auch immer durch Vernunftgründe oder Schlussfolgerungen so klar bewiesen wird, dass der menschliche Verstand notwendig zustimmt, das ist zu glauben und unbedingt festzuhalten, ob es nun ausdrücklich geschrieben steht oder weniger deutlich. Und es besteht kein Zweifel, dass auf diese Weise kein wahrhaft christliches, das heißt wahres und an sich unzweifelhaftes Dogma erschüttert werden kann. Denn die Wahrheit kann die Wahrheit nicht zerstören.“

Fausto Sozzini, Über die Ehre Christi — Schriftbeweis und Vernunftschluss in Lehrstreitigkeiten › Das Prinzip des Vernunftbeweises in Glaubensfragen

Die Vernunft tritt damit nicht an die Stelle der Schrift; sie erschließt auch, was nirgends ausdrücklich dasteht, und erkennt, wo die Schrift bildlich redet. Zugleich kennt Sozzini ihre Grenze. Dem Einwand, die Auferstehung Jesu widerspreche Vernunft und Natur, begegnet er so:

„… so antworte ich, dass es eines ist, einer Sache zu widersprechen, ein anderes aber, sie nicht zu begreifen und nicht zu erfassen. Vielleicht kann niemand durch Vernunft oder auf irgendeinem natürlichen Wege begreifen, wie ein toter Mensch wieder lebendig werden könne. Aber deshalb lehrt weder die Vernunft noch die Natur, dass dies schlechterdings nicht geschehen könne.“

Fausto Sozzini, Über die Autorität der Heiligen Schrift (De Sacrae Scripturae auctoritate) — Die Auferstehung und die Grenzen der Vernunft

Übervernünftig heißt also nicht widervernünftig. Einen echten Widerspruch zur Vernunft sieht Sozzini dagegen in der Formel von einem Wesen in drei Personen. Das führt der folgende Abschnitt ‚Der eine Gott ist der Vater‘ aus, auch warum Sozzini den Einwand verwarf, die Lehre sei schon deshalb abzulehnen, weil die Wörter ‚Wesen‘ und ‚Person‘ nicht in der Bibel stehen.

Die Nähe des Sozinianismus zur Aufklärung ist Rezeptionsgeschichte, nicht Sozzinis Programm: Wunder, die leibliche Auferstehung Jesu und ein personaler Satan gehören fest zu seiner Lehre.

Kernaussage

Ohne Vernunft bleibt die Schrift ein unverständlicher Text; ohne Schrift verliert die Vernunft ihre geistliche Orientierung. Die Vernunft urteilt nicht darüber, ob Gott handeln darf, sondern darüber, wie seine Offenbarung zu verstehen ist – nach der Mahnung des Paulus, alles zu prüfen und das Gute zu behalten (1 Thess 5,21).

Mehr dazu auf der Themenseite Philosophie und Vernunft im Sozinianismus.

Der eine Gott ist der Vater

Dass Gott einer ist, war zwischen Sozzini und seinen Gegnern unstrittig; schon das Schma Israel bekennt es (5 Mose 6,4). Strittig war, wer dieser eine ist. Sozzinis Antwort: allein der Vater Jesu Christi – weder der Sohn noch der Heilige Geist, auch nicht alle drei zusammen.

Die Schrift nennt den einen Gott den Vater und unterscheidet ihn dabei von Christus: Jesus nennt seinen Vater den allein wahren Gott (Joh 17,3); Paulus stellt dem einen Gott, dem Vater, den einen Herrn Jesus Christus zur Seite (1 Kor 8,6; Eph 4,5–6); selbst der Auferstandene nennt den Vater seinen Gott (Joh 20,17). Wo das Wort ‚Gott‘ für sich steht und das göttliche Wesen selbst bezeichnet, ist nach Sozzini an unzähligen Stellen der Vater gemeint, an keiner unstrittigen Stelle Christus oder der Geist allein. Heißt Christus Gott, so nimmt das Wort, wie er in einer kurzen, dem Band Über die Autorität der Heiligen Schrift angehängten Prüfung des trinitarischen Arguments schreibt, „nicht die Stelle des Subjekts, sondern des Prädikats“ ein: Es sagt etwas über ihn aus, benennt aber nicht das göttliche Wesen selbst.

Die traditionelle Lehre

Die großen Kirchen bekennen seit den Konzilien von Nizäa (325) und Konstantinopel (381) einen Gott in drei Personen: Vater, Sohn und Heiliger Geist sind ein göttliches Wesen. Der Sohn ist wahrer Gott vom wahren Gott, eines Wesens mit dem Vater.

Ein Wesen, drei Personen?

In derselben Schrift prüft Sozzini das Hauptargument der Trinitarier: Vater, Sohn und Geist heißen in der Schrift Gott; Gott aber ist einer, also einer dem Wesen nach und dreifaltig in den Personen. Dass auch Christus ‚Gott‘ heißt, erklärt er mit Joh 10,34–36: Das Wort bezeichnet zuerst den, der aus sich selbst Gott ist, dann aber auch den, der von ihm Herrschaft und Macht empfangen hat (mehr dazu im Abschnitt über den erhöhten Christus). Die Folgerung aber scheitert an der Logik:

„Denn Einer und Dreifacher stehen einander entgegen, ebenso Einer und Zweifacher. So dass, wenn Gott dreifach oder zweifach wäre, er nicht einer sein könnte. Denn jene Unterscheidung, einer dem Wesen nach, dreifach den Personen nach, findet sich nirgends in den Heiligen Schriften und steht im offenkundigen Widerspruch zur sichersten Vernunft und Wahrheit. Denn es ist ganz gewiss, dass es nicht weniger individuelle Wesen gibt als Personen, da eine persona nichts anderes ist als ein individuelles vernunftbegabtes Wesen.“

Fausto Sozzini, Über die Autorität der Heiligen Schrift (De Sacrae Scripturae auctoritate) — Prüfung des Arguments für den dreieinigen Gott und die Gottheit Christi › Der Heilige Geist als Kraft Gottes, nicht als göttliche Person

Tragend ist die Sache, nicht ein fehlendes Bibelwort: Ist eine Person ein individuelles vernunftbegabtes Wesen, so sind drei Personen drei Wesen. Den Schluss, die mit ‚Wesen‘ und ‚Person‘ gemeinte Lehre sei schon deshalb abzulehnen, weil diese Wörter nicht in der Bibel stehen, wies Sozzini gegenüber Dávid sogar ausdrücklich zurück: „Für alle Wahrheitsliebenden genügt es nämlich, dass die Sache selbst, um die es geht, durch Vernunftgründe oder Zeugnisse bestätigt wird“ (Über die Ehre Christi, Abschnitt ‚Gegen die Forderung nach buchstäblichem Wortlaut‘).

Die Beweisstellen der Gegner liest Sozzini im Zusammenhang. 1 Joh 5,20 schließt: „Dieser ist der wahre Gott und das ewige Leben.“ Man bezog das ‚Dieser‘ auf den zuletzt genannten Jesus Christus. Doch Johannes hat eben noch den wahren Gott und dessen Sohn unterschieden:

„Was hieße es anderes, als sich selbst zu widersprechen und das vorher Gesagte zu verwirren und zu verkehren, wenn der Apostel hier sagte, Jesus Christus, der Sohn Gottes, sei jener wahre Gott? Wer ist so stumpfsinnig, dass er nicht allein schon daraus, dass hier ausdrücklich gesagt wird, Jesus Christus sei der Sohn jenes wahren Gottes, erkennt, dass daraus notwendig folgt, dass Christus Jesus nicht der wahre Gott selbst ist? Kann denn jemand sein eigener Sohn sein?“

Fausto Sozzini, Erster Johannesbrief Kommentar (Commentarius in Epistolam Johannis Apostoli Primam) — „Dieser ist der wahre Gott“ – Bezug des Pronomens auf Gott oder Christus › Das grammatische Argument: Das Pronomen hic und seine Bezugsperson

Wer Sohn des einen Gottes heißt, kann nicht dieser Gott selbst sein. Auch die drei himmlischen Zeugen (1 Joh 5,7), die Sozzini, wie erwähnt, für eine spätere Einfügung hält – worin ihm die heutige Textkritik recht gibt –, sagen nach ihm nur eine Einheit des Zeugnisses aus: Vater, Wort und Geist bezeugen dasselbe, nämlich dass Jesus der Christus ist.

Nach Sozzini hat sogar die Kirche selbst von Anfang an – ja, wie er meint, bis heute – den Vater als Ursprung bekannt. Er fragt, was das allgemeine Bekenntnis der Christen, „dass nämlich der Vater die Quelle und der Ursprung der gesamten Gottheit sei“, anderes bedeute, „als dass allein der Vater aus sich selbst Gott sei“ (Über die Kirche, Abschnitt ‚Gotteserkenntnis als Gehorsam gegenüber dem Willen, nicht als Wesenserkenntnis‘).

Was zum Heil nötig ist

Sind Trinitarier demnach verloren? Sozzini verneint es. ‚Gott erkennen‘ heißt in der Schrift zumeist, seinen Willen zu kennen und ihm zu gehorchen, nicht sein Wesen zu ergründen (Joh 17,3; Jer 22,16; Tit 1,16; 1 Joh 2,3–4). Offenbart ist uns nicht Gottes Wesen, sondern seine Macht und sein Wille, soweit sie unser Heil betreffen, wie er auf Fragen Dávids antwortet (Über die Ehre Christi, Abschnitt ‚Gottes Wesen und seine Erkennbarkeit‘). Auf das erste von dreißig Bedenken, die ein ungenannter Kritiker gegen die Polnischen Brüder vorgebracht hatte – ob die ganze Kirche im vornehmsten Artikel, der Erkenntnis des wahren Gottes und seines Sohnes, habe irren können –, antwortet er darum:

„Was auch immer aber über das Wesen Gottes und Christi zur Erlangung des ewigen Lebens zu wissen notwendig ist, das alles ist einzig darin enthalten: nämlich, dass wir wissen, dass niemand aus sich selbst Gott ist außer jenem einen allein, der von aller Ewigkeit her aus sich selbst Gott ist; und dass jener Jesus von Nazareth, der unter Pontius Pilatus in Jerusalem gekreuzigt wurde, der Christus ist. … Auch glaube ich nicht, dass unsere Leute so (wenn ich so sagen darf) unmenschlich sind, dass sie so viele heiligste Männer, die nicht gezögert haben, ihr eigenes Blut für den Namen Jesu Christi zu vergießen, deshalb vom ewigen Leben ausschließen, weil sie entweder meinten, dass in dem einen Wesen Gottes mehrere ‚Personen‘ seien, oder glaubten, dass der Sohn Gottes vor der Erschaffung von Himmel und Erde existiert habe.“

Fausto Sozzini, Über die Kirche (De Ecclesia) — Gotteserkenntnis als Gehorsam gegenüber dem Willen, nicht als Wesenserkenntnis

Die Lehre von mehreren Personen und von der Präexistenz des Sohnes hält Sozzini also für falsch, aber nicht für heilsentscheidend. Milde heißt jedoch nicht Gleichgültigkeit: Wem Gott offenbart hat, dass in dem einen göttlichen Wesen nicht mehrere Personen sind und der Sohn nicht vor seiner Empfängnis existierte, der darf das weder leugnen noch, wenn die Sache verhandelt wird, verhehlen; und wer die Bekenner dieser Lehre ungeprüft verurteilt oder gar verfolgt, irrt schwer (ebd.). Worauf es beim Heil ankommt, ist für Sozzini die Gesinnung, nicht Gelehrsamkeit über Gottes Wesen: ‚Aus Gott sein‘ (1 Joh 4,6; Joh 8,47) heißt nach seinem Kommentar zum Ersten Johannesbrief, „rechtschaffen zu sein und begierig, das zu tun, was Gott gefällt“; wer so gesinnt ist, hört Gottes Wort, wenn es ihm verkündet wird.

Vertiefung: Die Trinitätslehre im Licht der Schrift.

Der Heilige Geist: Gottes Kraft, keine dritte Person

Das Hauptargument der Trinitätslehre setzt voraus, dass die Schrift auch den Heiligen Geist Gott nennt. Eben das bestreitet Sozzini: Ausdrücklich heiße der Geist nirgends Gott; wohl aber schreibe die Schrift ihm zu, was Gott eigen ist.

Den Grund nennt er in derselben kurzen Prüfung des trinitarischen Arguments:

„Der Grund dafür ist, dass der Heilige Geist die Kraft und Wirksamkeit Gottes ist. Denn was der Kraft und Wirksamkeit Gottes zugeschrieben wird, das wird ohne Zweifel Gott selbst zugeschrieben. Aber deshalb ist die Kraft und Wirksamkeit Gottes nicht irgendeine göttliche Person; ebenso wenig wie die Göttlichkeit oder die Gerechtigkeit oder die Barmherzigkeit oder das Gericht, die sämtlich Wirkungen oder Eigenschaften Gottes sind, irgendwelche göttlichen Personen sind. Andernfalls müsste es nämlich weit mehr als drei von ihnen geben.“

Fausto Sozzini, Über die Autorität der Heiligen Schrift (De Sacrae Scripturae auctoritate) — Prüfung des Arguments für den dreieinigen Gott und die Gottheit Christi › Der Heilige Geist als Kraft Gottes, nicht als göttliche Person

Wer aus solchen Zuschreibungen eine eigene Person folgert, müsste also auch Gottes Gerechtigkeit und Barmherzigkeit zu Personen erklären. Wo die Schrift den Geist als Handelnden einführt (etwa 1 Kor 12,11: er teile jedem zu, ‚wie er will‘), liegt für Sozzini eine Personifikation (Prosopopoeia) vor. Der Geist sei dann, so seine Antwort an Franz Dávid in Über die Ehre Christi, „nichts anderes als die Kraft und Macht Gottes“. In der Schrift werde er darum weder angebetet noch angerufen; wer von der Anrufung der Kraft Gottes spreche, meine Gott selbst.

Gegen die verbreitete Ansicht, dem Glauben müsse ein Geist vorausgehen, den Gott nicht allen Hörern gibt, unterscheidet Sozzini zwei Weisen, wie Gottes Geist wirkt. In Anmerkungen zu einem Dialog über die Rechtfertigung schreibt er:

„… es muss eingeräumt werden, dass ohne den Geist Gottes nicht einmal an Christus geglaubt werden kann, dass aber dieser Geist allen gegeben wird, denen Christus selbst ordnungsgemäß verkündigt wird. Der göttliche Geist aber, durch den die Wahrheit der göttlichen Verheißungen in unseren Herzen besiegelt wird und der in der Heiligen Schrift das Unterpfand unserer künftigen Seligkeit und himmlischen Erbschaft genannt wird – dieser, sage ich, wird nur denen gewährt, die bereits an Jesus Christus glauben.“

Fausto Sozzini, Über die Rechtfertigung (De Iustificatione) — Anmerkungen F. S. zum Dialog, Nr. 20

Die erste Weise ist vom Wort nicht getrennt; vielmehr ist „das richtig verkündigte Wort selbst die göttliche Kraft zum Heil“ (ebd., Nr. 26; vgl. Röm 1,16). Der Glaube hängt also in der Regel an keiner geheimen Zuteilung. Das Siegel dagegen empfängt erst, wer schon glaubt (Gal 3,2; Eph 1,13–14); durch es erfährt er gleichsam, dass sich das auf die Predigt hin Geglaubte wirklich so verhält (ebd., Nr. 19). Einem ungenannten Herrn, der voraussetzte, Gott gebe dem Sünder aus Gnade „den Geist des lebendigen Glaubens“, antwortet Sozzini in einem italienischen Brief, so finde er das in der Schrift nicht:

„Wohl aber finde ich, dass Gott durch sein Wort alle, denen es verkündet wird oder auf irgendeine andere Weise bekannt ist, einlädt, dem Evangelium zu glauben, und dass folglich keiner von ihnen, allgemein gesprochen, ist, der nicht glauben könnte. … Der Glaube ist also eine Gabe Gottes deshalb, weil Gott denen, welchen er durch die Verkündigung des Evangeliums den Glauben anbietet, schlechterdings nichts schuldet, nicht aber deshalb, weil er ihn auf andere Weise in die Herzen der Menschen eingieße.“

Fausto Sozzini, Über die Rechtfertigung (De Iustificatione) — Der Glaube als Gabe Gottes durch das Evangelium

Eine Gabe bleibt Gabe, auch wenn der Beschenkte sie ausschlagen kann, so Sozzinis Vergleich; Gnade heißt hier: Gott schuldet niemandem etwas und lädt doch alle ein, denen das Evangelium bekannt wird. Dass Gott bisweilen auf besondere Weise Glauben schenken kann, räumt er ein; eine verborgene Eingießung aber, die jedem Glauben vorausgehen müsste und die Gott nur gewährte, wem er will, lehrt er nicht.

Die Verheißung, der Geist werde in alle Wahrheit leiten (Joh 16,13), galt nach Über die Kirche den Aposteln selbst; Wunder und äußere Geistesgaben dienten der Bestätigung der Lehre Christi und waren nicht für immer bestimmt. Allen Glaubenden dagegen gilt, was sein Kommentar zum Ersten Johannesbrief beschreibt: die ‚Salbung‘ (1 Joh 2,20.27), Gottes Gabe, die göttlichen Dinge zu erkennen, soweit es zum Heil nötig ist, und der Geist, an dem man erkennt, dass Gott in einem Menschen bleibt (1 Joh 3,24). Dieser Geist sei die Liebe, „da nichts Gott eigentümlicher ist als die Liebe selbst“ – auch hier also Gottes Eigenes, keine Person neben ihm.

Jesus: wahrer Mensch und Sohn Gottes – ohne Präexistenz

Wer ist Jesus von Nazareth? Für Sozzini ein wahrer Mensch, doch einzigartig: Gottes Sohn ist er von seiner Empfängnis an, nicht erst durch spätere Annahme; ein Dasein vor dieser Empfängnis bestreitet Sozzini.

Empfangen aus der Jungfrau – Gottes Sohn

Jesus ist wahrer Mensch, „geboren von einer Frau“ (Gal 4,4), aber ohne menschlichen Vater durch die Kraft des Höchsten im Schoß der Jungfrau Maria empfangen und darum Gottes Sohn (Lk 1,35). Im Anhang der Autoritätsschrift schließt Sozzini aus dieser Stelle: „Daraus ergibt sich, dass er auch dem Fleische nach mit Recht Gottes Sohn genannt werden kann. Dies widerfährt keinem anderen und ist keinem anderen widerfahren.“ Das ist der erste Grund seiner Sohnschaft, und sie beginnt mit der Empfängnis: Ein Adoptianer, für den Jesus erst später, etwa bei der Taufe, zum Sohn Gottes angenommen worden wäre, war Sozzini nicht.

Das entscheidet auch die Frage, wer für uns starb. Gegner folgerten aus der Vulgata-Lesart von 1 Joh 3,16 – „Daran haben wir die Liebe Gottes erkannt, dass jener für uns sein Leben hingegeben hat“ –, „jener“ sei der eben genannte Gott, Christus also der eine Gott. Sozzini zeigt, dass „jener“ auch einen anderen meinen kann, und hält fest:

„… dass jener eine Gott keineswegs sein Leben für uns hingegeben hat, sondern dass dies allein der Sohn getan hat, unser Herr Jesus Christus, jener Mensch, sage ich, Jesus von Nazareth, der durch den Heiligen Geist im Schoße der Jungfrau empfangen und von ihr geboren wurde.“

Fausto Sozzini, Erster Johannesbrief Kommentar (Commentarius in Epistolam Johannis Apostoli Primam) — Theologische Debatte über die Gottheit Christi

Gestorben ist also nicht Gott, sondern der Sohn – und der Sohn ist dieser Mensch. Weitere Gründe seiner Sohnschaft sind Heiligung und Sendung durch den Vater (Joh 10,36), der Geist ohne Maß (Joh 3,34, sofern man die Stelle auf ihn bezieht), Auferstehung und Erhöhung (Apg 13,33; Röm 1,4) und das ewige Priester- und Königtum (Ps 2,6–7; Hebr 5,5). Eine Zeugung aus Gottes Wesen findet Sozzini nirgends. „Eingeboren“ heißt Jesus so, wie Isaak Abrahams einziger Sohn heißt, obwohl auch Ismael sein Sohn war (1 Mose 22,2; Hebr 11,17): einzigartig, nicht einzig.

Die Gegenposition (Nizäa und Chalcedon)

Der Sohn ist vor aller Zeit aus dem Vater gezeugt und ihm wesensgleich (Nizäa und Konstantinopel, 325/381); in der einen Person Christi sind eine göttliche und eine menschliche Natur verbunden (Chalcedon, 451). Was die Schrift an Niedrigem über Christus sagt, wird seiner menschlichen Natur zugeschrieben.

Ewige Zeugung und zwei Naturen hätte man nach Sozzini erst offen aus anderen Schriftstellen beweisen müssen; die communicatio idiomatum, mit der die Gegner das, was nur einer Natur zukommt, der anderen zuschreiben, lasse den Sinn der Stellen im Ungewissen. Zuvor hat er gezeigt, dass Christus selbst die göttliche Verehrung als Mensch vom Vater empfangen hat (Joh 5,22–23.27; Phil 2,8–10). Sein Schluss:

„Kurz gesagt, es gibt nichts, was in der Heiligen Schrift Christus zugeschrieben wird, sei es noch so erhaben oder noch so niedrig, das nicht eigentlich auf jenen Menschen Jesus von Nazareth bezogen werden könnte. Es gab daher keinen Grund, in ein und demselben Christus zwei Naturen, das heißt Wesenheiten, eine göttliche und eine menschliche, zu erdichten, …“

Fausto Sozzini, Über die Autorität der Heiligen Schrift (De Sacrae Scripturae auctoritate) — Gegen die Erdichtung zweier Naturen in Christus

Die Überordnung des Vaters muss man darum nicht auf eine „menschliche Natur“ abschieben: Dass er größer ist als der Sohn (Joh 14,28), dass nur er die Stunde des Gerichts kennt (Mk 13,32) und dass er der Gott des Auferstandenen ist (Joh 20,17), ist von Christus selbst gesagt, dem Menschen Jesus, ohne Aufteilung in Naturen – und der eine Gott bleibt der Vater.

Und vor der Geburt? Der Johannesprolog

Vor seiner Empfängnis gab es diesen Sohn nicht. Im Kommentar zum Ersten Johannesbrief spricht Sozzini von Jesus Christus, „der kein anderer ist, weder neben ihm noch vor ihm, als jener Mensch Jesus von Nazareth, der erst dann ins Dasein trat, als er von der Jungfrau geboren wurde“. Auch „in die Welt kommen“ setzt kein Vorleben im Himmel voraus: Von den falschen Propheten heißt es ebenso, sie seien „in die Welt ausgegangen“ (1 Joh 4,1), und das bedeutet nach Sozzini: öffentlich auftreten und ein Amt antreten.

Den Johannesprolog hatte Sozzini nach der Überlieferung schon in einer Frühschrift ausgelegt, die hier nicht vorliegt. Greifbar ist seine Deutung im selben Johannesbrief-Kommentar: Dort erklärt er, warum der Brief „von Anfang an“ sagt – das schließt das Fortdauern ein –, das Johannesevangelium aber nur „im Anfang“ (Joh 1,1):

„Daher genügte es Johannes, als er im Eingang seines Evangeliums nur sagen wollte, dass Jesus Christus der Urheber des Evangeliums sei und so am Anfang der Verkündigung des Evangeliums nicht nur existiert habe, sondern mit diesem Amt, es zu verkünden, ausgestattet gewesen und von Gott in einzigartiger Weise dazu bestimmt worden sei, zu sagen, er sei im Anfang gewesen.“

Fausto Sozzini, Erster Johannesbrief Kommentar (Commentarius in Epistolam Johannis Apostoli Primam) — Die Bedeutung von „von Anfang an“ im Unterschied zu „im Anfang“

„Im Anfang“ meint also den Anfang der Evangeliumsverkündigung, nicht den der Welt; das „Wort“ ist Jesus, in dem ewiges Leben war (Joh 1,4): der von Gott bestimmte Urheber und Verkünder des Evangeliums. In 1 Joh 1,1 dagegen meint „was von Anfang an war“ das Evangelium selbst, das „Wort des Lebens“: Johannes gebraucht das Neutrum, meint also eine Sache, keine Person.

Auch Aussagen, Gott habe alles durch Christus geschaffen, bezieht Sozzini auf die neue Schöpfung: Gott habe alles durch ihn geschaffen, „das heißt umgestaltet und erneuert“, hält er Dávid entgegen (Über die Nichtanrufung). Ausführlich begründet er das zu Eph 3,9, einer Stelle, die die Gegner in der griechischen Lesart als Beweis zweier Naturen anführten:

„Denn wenn gesagt wird, alles sei von Gott durch Jesus Christus geschaffen worden, so ist darunter nicht jene Schöpfung zu verstehen, über die Mose am Anfang seiner Geschichte so sorgfältig geschrieben hat. … Von anderen geschaffenen Dingen also ist die Stelle des Paulus zu verstehen, und das Wort ‚Alles‘ ist auf all das zu beziehen, was zur neuen Schöpfung gehört, die bekanntlich durch jenen Menschen Jesus von Nazareth bewirkt worden ist.“

Fausto Sozzini, Über die Autorität der Heiligen Schrift (De Sacrae Scripturae auctoritate) — Die Schöpfung durch Christus

Das „Alles“ ist begrenzt wie in 2 Kor 5,17, wo alles neu geworden ist, obwohl unendlich vieles blieb, wie es war. Christus wirkt dabei nicht als erste, sondern als zweite Ursache, wie die Sonne, die unter Gott die Erde erleuchtet – so Sozzini an der genannten Stelle gegen Dávid. Eine eigene Auslegung von „Alles ist durch ihn geworden“ (Joh 1,3) bieten die hier zitierten Schriften nicht; nach denselben Grundsätzen wäre aber auch dort die neue Schöpfung gemeint.

Joh 6,62, wonach der Menschensohn „zuvor“ im Himmel war, nimmt Sozzini wörtlich; Joh 3,13 liest er mit Erasmus und Beza „der im Himmel war“. Der wahre Mensch Jesus sei nach seiner Geburt und vor seiner Verkündigung in den Himmel entrückt worden, um dort von Gott selbst zu vernehmen, was er offenbaren sollte.

Abgrenzung

Ein Arianer war Sozzini nicht, auch wenn Gegner ihn und die Polnischen Brüder so nannten: Arius lehrte einen vor der Welt geschaffenen Logos, Sozzini gar keine Präexistenz. Es sei „niemandem unbekannt, wie weit die Meinung des Arius von unserer Ansicht entfernt ist“, schreibt er in Über die Kirche. Ebenso wenig deckt sich seine Deutung mit der heute verbreiteten biblisch-unitarischen, der Logos sei Gottes Plan und der Prolog spreche von der ersten Schöpfung: Für Sozzini ist das ‚Wort‘ der Mensch Jesus, und ‚im Anfang‘ meint den Anfang des Evangeliums.

Vertiefung: Die Themenseite Präexistenz geht weitere Stellen wie Joh 8,58, Joh 17,5, Phil 2 und Kol 1 durch; beim Johannesprolog folgt sie der oben abgegrenzten heutigen Deutung, nicht der Sozzinis.

Der erhöhte Christus: Herrschaft aus Gottes Hand

Alles, was der erhöhte Christus ist, hat er empfangen. Nicht er selbst hat sich auferweckt: Gott hat ihn von den Toten erweckt, unsterblich gemacht und erhöht, und zwar, wie Sozzini zu Phil 2,8–11 bemerkt, „als Lohn seines Gehorsams“ bis zum Tod am Kreuz. Seither ist ihm „alle Macht gegeben im Himmel und auf Erden“ (Mt 28,18); Gott hat ihn „zum Herrn und Christus gemacht“ (Apg 2,36). Mit der Himmelfahrt wurde er, was er zuvor nicht war.

Herrschaft schon jetzt

Diese Herrschaft ist gegenwärtig, nicht erst künftig. Dávid ließ Christus vorerst nur durch Dienst und Lehre regieren; Macht und Herrschaft habe er erst „der Bestimmung nach“, nicht in Wirklichkeit. Sozzini hält dagegen: „Vergeblich versuchst du, die Christus bereits gegebene Macht in die Zukunft zu verlagern …“ Das Sitzen zur Rechten Gottes (Ps 110,1) heißt für ihn, „den ersten Rang an Macht und Ansehen nach Gott innezuhaben“. Selbst König David, auf den sich Dávid berief, kämpfte fast sein Leben lang gegen Feinde und war doch vierzig Jahre wahrhaft König:

„Obwohl Gott ihm also die menschlichen Feinde noch nicht unterworfen hatte, war David dennoch wahrhaftig König … So ist der Herr Jesus, obwohl ihm noch nicht alle Feinde von Gott unterworfen worden sind, dennoch wahrhaftig König und hat wahrhaftig Herrschaft und Macht, die er aufs vollständigste im Himmel und auf Erden über alle jene ausübt, die Gott teuer sind und den vornehmeren Teil seines Reiches bilden.“

Fausto Sozzini, Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet (De non invocando Jesu Christo in precibus sacris) — Christi wahrhaftige Königsherrschaft und Erhöhung: Der Vergleich mit David

Dass ihm noch nicht alles unterworfen ist (Hebr 2,8), spricht also nicht gegen seine Herrschaft: Wer herrschen muss, bis ihm alle Feinde zu Füßen liegen (1 Kor 15,25), herrscht schon vorher. Der Erhöhte regiert seine Kirche, steht den Seinen bei, hört Gebete und erforscht „Nieren und Herzen“ (Offb 2,23). Ihm ist das Gericht übergeben (Joh 5,22–27), und bei seiner Wiederkunft wird er die Gläubigen „mit der ihm von Gott übertragenen Macht“ auferwecken und ihre niedrigen Leiber verwandeln (Joh 6,40; Phil 3,21).

In welchem Sinn Christus ‚Gott‘ heißt

Darum wird Christus in der Schrift bisweilen auch ‚Gott‘ genannt. In der schon erwähnten Prüfung des trinitarischen Arguments unterscheidet Sozzini zwei Bedeutungen des Wortes: Es meint den, „der durch sich selbst Gott ist und von niemandem abhängt“, aber auch jeden, der „irgendeine höchste Herrschaft oder Kraft oder Macht von eben dem einen Gott hat“. Jesus selbst beruft sich darauf: Wenn die Schrift jene ‚Götter‘ nennt, an die das Wort Gottes erging, darf sich der, den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat, Gottes Sohn nennen (Joh 10,34–36). Sozzini folgert:

„Christus ist also zwar Gott, aber dennoch nicht jener eine Gott. Vielmehr ist er deshalb Gott, weil er von jenem einen Gott (denn dieser ist ganz und gar derselbe wie der Vater, wie wir später beweisen werden) auf vorzüglichste Weise von den übrigen abgesondert, mit himmlischen Gaben überhäuft und dazu eingesetzt wurde, den Menschen das ewige Heil sowohl zu verkündigen als auch tatsächlich zu verleihen. Denn dies ist eben jene seine Heiligung durch den Vater und Sendung in die Welt.“

Fausto Sozzini, Über die Autorität der Heiligen Schrift (De Sacrae Scripturae auctoritate) — Prüfung des Arguments für den dreieinigen Gott und die Gottheit Christi › Die doppelte Bedeutung des Gottesnamens in der Schrift

Christus ist damit wirklich Gott, nicht bloß dem Namen nach. In den Antworten auf Thesen über den Ausschluss Christi von der wahren Gottheit, ebenfalls der Autoritätsschrift angehängt, hält Sozzini fest, dass „auch er selbst wahrer Gott ist“, nämlich einer, der „in Wirklichkeit mit göttlicher Herrschaft und Macht ausgestattet ist“, doch so, dass er seine Gottheit ganz dem Schöpfer verdankt und ihm völlig untergeordnet ist. Denn Gottes Gottheit, so Sozzini, ist zweifach: die eine, „die wir die wesenhafte nennen können, … die andere darf man die wirksame nennen“ (Über die Ehre Christi, Antworten auf Dávids zweite und dritte Frage). Die wesenhafte teilt Gott niemandem mit; die wirksame verleiht er Geschöpfen und kann sie ihnen wieder entziehen.

Verliehen, nicht angeboren

Anders als die Trinitätslehre, nach der ihm diese Macht „von Ewigkeit her angeboren“ ist, hält Sozzini sie für geschenkt. Als Dávid ihm vorwarf, wer Christus eine eigene Kraft zuschreibe, rede wie die „Sophisten“, antwortete Sozzini:

„Wir hingegen sagen, dass jene Macht Christus einige Jahre, nachdem er aus Maria geboren wurde, durch die Güte Gottes freigebig und freiwillig gewährt worden sei, welche nicht aus seiner Natur oder essentia hervorgeht, obwohl sie (so Gott es wollte) in ihm wohnte … Darüber hinaus behaupten wir, dass eine solche Macht Christi von ihm getrennt werden kann und immer dann aufhören wird, wenn es Gott gefällt.“

Fausto Sozzini, Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet (De non invocando Jesu Christo in precibus sacris) — Christi verheißene Gegenwart, der Paraklet und die Frage der Anrufung Christi

Schon für sein Wirken auf Erden war ihm Macht verliehen, er hatte „schon zum Teil Herrschaft und Königsherrschaft erlangt“; die höchste Macht empfing er mit der Erhöhung. Christi Herrschaft ist also wirklich, aber sie bleibt Herrschaft aus Gottes Hand. In Sozzinis Worten: „… die gesamte Macht des Sohnes liegt wahrhaftig allein in der Hand des Vaters, der sie widerrufen kann, wenn er es will.“ Darum ist sie auch nicht im strengen Sinn ewig: Wenn für Glaube und Hoffnung kein Raum mehr ist, übergibt Christus das Reich dem Vater (1 Kor 15,24–28). Gerade das setzt voraus, dass er jetzt herrscht: „Doch welches Reich wird er übergeben können, wenn er zuvor weder eines besessen noch zumindest verwaltet hat?“

Himmlisch und doch auf Erden

Himmlisch ist dieses Reich, aber nicht weltfern. Das betont Sozzini gegen Martin Seidel und die „Halbjudaisierenden“, die Jesus als Messias verwarfen, nicht zuletzt weil er kein Reich auf Erden gehabt habe. In seiner Antwort an Seidel heißt es:

„Wir behaupten nämlich, dass ihm nicht nur im Himmel, sondern auch auf Erden alle Macht gegeben worden ist, und erkennen ihn als Fürsten der Könige der Erde, als König der Könige und Herrn der Herren an, insofern er allein mehr über alle auf Erden vermag, als diese es gegen seinen Willen können, und alle schließlich gezwungen sein werden, seine Macht zu erfahren und zu bekennen.“

Fausto Sozzini, Über die Ehre Christi — Das himmlische Reich als Übertreffen der prophetischen Verheißung

Mit dem himmlischen Reich hat Gott also nicht weniger gegeben, als er durch die Propheten verheißen hatte, sondern mehr. So ist Sozzinis Christus weder der ewige Gott der Trinitätslehre noch ein bloßer Mensch, wie ihn die Gegner seiner Anbetung sahen, sondern der Mensch, dem Gott die höchste Macht nach sich selbst übertragen hat. Darauf gründet, wie der nächste Abschnitt zeigt, seine Anbetung und Anrufung.

Anbetung und Anrufung Christi

Darf man Christus anbeten und im Gebet anrufen, obwohl er nicht der Schöpfer ist? Sozzini verteidigte seine eigenständige Antwort gegen zwei Gegner: gegen Franz Dávid in der eingangs erwähnten Disputation von Klausenburg und gegen Christian Francken in einem Streitgespräch über die Ehre Christi; der Band Über die Ehre Christi enthält daneben Notizen und Fragmente Sozzinis aus dem Streit mit Dávid. Der Titel seiner Schrift gegen Dávid, Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet, nennt Dávids These, gegen die Sozzini schreibt – nicht seine eigene und keinen Widerruf. Welche Rolle Sozzini im anschließenden Verfahren gegen Dávid spielte, ist in der Forschung umstritten.

Anbetung geboten, Anrufung erlaubt

Die Anbetung Christi ist geboten, weil Gott sie will: Alle sollen „den Sohn ehren, wie sie den Vater ehren“ (Joh 5,22–23), im Namen Jesu soll sich jedes Knie beugen (Phil 2,9–11), und „es sollen ihn alle Engel Gottes anbeten“ (Hebr 1,6). Gegen Franckens reinen Vernunftbeweis, einem Geschöpf gebühre keine religiöse Anbetung, hält Sozzini fest: „Gott kann, wem er will, seine Ehre mitteilen“. Diese Ehre gilt letztlich Gott selbst: Die Anbetung Christi „ruht nicht in Christus, sondern geht durch ihn hindurch zu Gott“ (Über die Ehre Christi).

Die Anrufung dagegen, das an Christus gerichtete Bittgebet, ist rechtmäßig, aber nicht vorgeschrieben. Bezeugt ist sie durch Stephanus (Apg 7,59), durch Paulus, der nach Sozzini dreimal Christus anfleht (2 Kor 12,8–9), durch die Segensgrüße der Briefe und durch das Anrufen des Namens Jesu (Apg 9,14; Röm 10,12–14). Dávid fand es widersprüchlich, die Anbetung Pflicht und die Anrufung bloß erlaubt zu nennen. Sozzini antwortet, mit Dienst und Anbetung verhalte es sich anders als mit der Anrufung:

„So dass wir Christus zwar unbedingt dienen und ihn anbeten müssen; ihn aber anzurufen, wenn von einer unbedingten Notwendigkeit die Rede ist, sind wir zwar nicht verpflichtet, können es jedoch mit vollem Recht tun. Denn der Dienst und die Anbetung, von denen hier die Rede ist, sind gewisse Neigungen unserer Seele und unseres Geistes mehr als Handlungen und nicht auf eine bestimmte Zeit oder Gelegenheit beschränkt, sondern beständig und uns anhaftend.“

Fausto Sozzini, Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet (De non invocando Jesu Christo in precibus sacris) — Das Gebot der Anbetung und Anrufung Christi

Anbetung ist also eine bleibende Haltung der Seele, Anrufung ein Akt nach Zeit und Gelegenheit. Müsste man Christus unbedingt anrufen, könnte niemand je allein zum Vater beten – dem widerspricht „der älteste Brauch der frommen christlichen Kirche“.

Erste und zweite Ursache

Die Anrufung Gottes und die Anrufung Christi sind dabei nicht gleichrangig. Sozzini liest 1 Kor 8,6 so: Gott ist der, aus dem alles ist, Christus der, „durch den in der Kirche alles geschieht“ (Über die Nichtanrufung). Entsprechend notiert er zur Disputation über die Anrufung:

„… dass wir Gott als die alleinige und erste Ursache aller Güter anrufen, Christus hingegen als die zweite Ursache, die von jener ersten vollständig abhängt. Daraus folgt, dass die Anrufung Christi zugleich die Anrufung Gottes selbst ist. Denn Gott verleiht durch Christus die Güter. Umgekehrt aber ist die Anrufung Gottes nicht die Anrufung Christi; denn Christus verleiht nichts durch Gott.“

Fausto Sozzini, Über die Ehre Christi — Zur Anrufung Christi: Unterschiede zwischen Gottes- und Christusanrufung › Erster Unterschied: Gott als erste, Christus als zweite Ursache

Sozzinis Bild dafür (Über die Nichtanrufung): Wer den vom König eingesetzten Statthalter bittet, bittet den König selbst – und doch darf man sich auch direkt an den König wenden. Von Gott kann man alles erbitten, von Christus, was die Kirche und ihre einzelnen Glieder betrifft.

Gegen Trinitarier und Dávid

Dávid stellte Sozzinis Anrufung des erhöhten Menschen Christus mit der trinitarischen Anrufung Christi als Gott auf eine Stufe. Sozzini gibt den Vorwurf zurück:

„Denn in denselben schwerwiegenden Irrtum seid ihr beide verfallen, nämlich zu glauben, man könne niemanden anrufen, der nicht jener Jehova, der Schöpfer des Himmels und der Erde, sei. Daraus folgte, dass jene, die erkannten, dass Christus angerufen werden kann, behaupteten, Christus sei jener Jehova-Gott; ihr aber, die ihr saht, dass Christus nicht jener Jehova-Gott ist, leugnetet, dass Christus angerufen werden kann.“

Fausto Sozzini, Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet (De non invocando Jesu Christo in precibus sacris) — Die Anrufung Christi bei Katholiken und Unitariern

Beide Seiten ziehen aus derselben falschen Voraussetzung entgegengesetzte Schlüsse; Sozzini bestreitet die Voraussetzung selbst. Ist gezeigt, dass Christus, obwohl ein Geschöpf, Anbetung und Anrufung zukommen, dann werden, wie er in einem Brief schreibt, „alle stärkeren Bollwerke der Trinitarier fallen“ (Über die Kirche).

Die Freiheit, Christus nicht anzurufen, hat allerdings eine Grenze. Dávid sah im Anrufen des Namens Christi (etwa 1 Kor 1,2) nur eine Benennung: Jesus werde damit ‚Christus‘ genannt. In Fragmenten einer Antwort an ihn hält Sozzini dagegen:

„Woraus folgt, dass, da aus den oben genannten Stellen erhellt, dass es in Wirklichkeit dasselbe ist, ‚den Namen Christi anzurufen‘ wie ‚ein Christ zu sein‘, und mithin kein Christ sein kann, der den Namen Christi nicht anruft, es notwendig ist, dass jeder, der zu Recht Christ heißen will, Christus von Herzen öffentlich verehrt, bekennt, sein Vertrauen auf ihn zu setzen, und anerkennt und bekennt, seine Hilfe durch an ihn gerichtete Gebete rechtmäßig erbitten zu können.“

Fausto Sozzini, Über die Ehre Christi — Den Namen Christi anrufen als öffentliches Bekenntnis der Verehrung

‚Den Namen Christi anrufen‘ meint hier also nicht das einzelne Bittgebet, sondern das Bekenntnis: Christus von Herzen verehren, ihm vertrauen und anerkennen, dass man ihn rechtmäßig um Hilfe bitten darf. Wer das verweigert, ist für Sozzini nicht zu Recht ein Christ. Frei bleibt nur, ob und wann man ein Gebet tatsächlich an Christus richtet.

An wen sich das Gebet richtet

Gebetet wird vornehmlich zu Gott dem Vater als der Quelle aller Güter. Sozzini hält es für richtig, dass „die ordentlichen und beständigen Gebete, wie es bis jetzt geschehen ist, in der Kirche eher an Gott den Vater selbst als an Christus gerichtet werden“ (Über die Nichtanrufung). Gebete an Maria und die Heiligen, wie sie im Volksglauben gesprochen werden, schmecken für ihn nach Götzendienst; denn gewiss sei, dass „es auf göttliche Weise nicht erlaubt ist, etwas zu erbitten, es sei denn von Gott selbst oder wenigstens von demjenigen, der ihm nach Gottes eigenem Ratschluss untergeordnet ist“ (Auslegung der Bergpredigt, ‚Gebete an Heilige‘) – und das ist allein der Mensch Christus. Die übrige Gebetslehre folgt im Abschnitt ‚Das Gesetz Christi‘.

Ausführlich: Die Anbetung Christi – Schriftbeweise, Einwände und Antworten im Einzelnen.

Vergebung ohne Genugtuung

Muss Gott erst Genugtuung empfangen, bevor er vergeben kann? Darum geht es in Sozzinis Streitschrift Über Jesus Christus den Retter (De Jesu Christo Servatore). Er schrieb sie 1578 in Basel als Antwort an den reformierten Prediger Jacques Couet (lat. Covetus), dessen Argumente er Abschnitt für Abschnitt wiedergibt und widerlegt; gedruckt wurde das Werk erst 1594. Seine Antwort: Gott vergibt frei.

Die Gegenposition

Couet verteidigt die herrschende Lehre: Christus sei unser Erlöser, weil er der göttlichen Gerechtigkeit für unsere Sünden vollständige Genugtuung geleistet habe; diese Genugtuung werde den Gläubigen zugerechnet. Den Grundgedanken der Genugtuung hatte Anselm von Canterbury in Cur Deus homo ausgearbeitet; die Reformatoren deuteten sie als Strafe, die Christus an unserer Stelle trug.

Dagegen stellt Sozzini gleich zu Beginn seine eigene Bestimmung, die er – nicht Couets Lehre – für die rechtgläubige hält:

„Ich aber halte dafür, … dass Jesus Christus deshalb unser Erlöser ist, weil er uns den Weg zur ewigen Seligkeit verkündet, bekräftigt und in seiner eigenen Person — sowohl durch das Vorbild seines Lebens als auch durch die Verherrlichung seines Todes — offenkundig gezeigt hat; und weil er selbst uns, die wir den Glauben haben, das ewige Leben geben wird. Jener Gerechtigkeit aber, durch die wir Sünder für unsere Sünden die Verdammnis verdient haben, behaupte ich ausdrücklich, dass weder irgendeine Genugtuung noch das Werk der Genugtuung erforderlich war.“

Fausto Sozzini, Über Jesus Christus den Retter (De Jesu Christo Servatore) — Erster Teil: Widerlegung der Schriftargumente Covets › Gerechtigkeit Gottes

Christus rettet demnach als Verkünder, Bestätiger und gelebtes Vorbild des Heilswegs und als künftiger Geber des ewigen Lebens – nicht als Zahler einer Schuld. Der Satz behauptet zunächst nur, dass eine Genugtuung nicht nötig war; dass sie auch nicht möglich gewesen wäre, beweist Sozzini später gesondert.

Der Herr darf auf sein Recht verzichten

Couet wendet ein, Gottes Gerechtigkeit verlange die Bestrafung jeder Sünde. Sozzini unterscheidet: Die Gerechtigkeit, die wirklich in Gott wohnt, ist Rechtschaffenheit und Billigkeit, also Redlichkeit und Fairness. Strenge und Vergeltung dagegen sind keine Eigenschaften Gottes, sondern Wirkungen seines Willens – wären sie Eigenschaften, könnte er nie vergeben. Auch dass die Menschheit dem ewigen Tod verfiel, folgt aus Gottes freiem Willen, nicht aus einer notwendigen Gerechtigkeit. Vor allem aber verletzt die Sünde Gottes eigenes Recht, nicht das eines Dritten:

„Jedem aber steht es frei, auf sein eigenes Recht zu verzichten, so weit er will. … Daher ist Gott beim Bestrafen oder Freisprechen der Menschen nicht wie irgendein Richter unter anderen, der im Namen eines anderen gegen den Übeltäter verhandelt und dem es nicht erlaubt ist, von der Vorschrift der Gesetze abzuweichen; sondern wie ein Fürst über alle, dessen alleiniger Wille, da es um sein eigenes Recht geht, für alle das Gesetz und die beständige Richtschnur ist.“

Fausto Sozzini, Über Jesus Christus den Retter (De Jesu Christo Servatore) — Dritter Teil: Gegen die Genugtuungslehre – Beweise und Widerlegungen › Recht zur Vergebung

Gott richtet also nicht nach fremdem Gesetz, sondern in eigener Sache. Die Schrift, erinnert Sozzini, nennt unsere Schuld vor Gott die Schuld eines Schuldners; Gott steht damit in der Stellung eines Gläubigers. „Nun gibt es aber keinen Gläubiger, der seinem Schuldner nicht mit vollem Recht entweder einen Teil der Schuld oder die gesamte Schuld ohne jede Genugtuung erlassen könnte.“ Freie Vergebung ist darum keine Ungerechtigkeit. In seiner Auslegung der Bergpredigt liest Sozzini dasselbe aus der Vaterunserbitte um Erlass unserer Schulden (Mt 6,12) und verweist dabei ausdrücklich auf diese Streitschrift. Das Gebet, das Christus uns allen aufgetragen hat, lehre, „dass wir von der Schuld unserer Sünden auf keine andere Weise befreit werden als durch Vergebung und Verzeihung, die Gott, vor dem wir schuldig sind, uns gewährt“.

Gott hat stets frei vergeben

Dass Gott dieses Recht auch gebraucht, zeigt Sozzini an der ganzen Schrift: Gott ist langsam zum Zorn und reich an Erbarmen (2 Mose 34,6–7), bei ihm ist Vergebung (Ps 130,3–4), angedrohtes Unheil reut ihn, wenn ein Volk umkehrt (Jer 18,7–8), und der Gottlose, der umkehrt und Recht übt, soll leben (Ez 33,14–16). Im Neuen Bund verheißt er, der Sünden nicht mehr zu gedenken (Jer 31,31–34). Verlangt hat er dafür nichts als Buße und Besserung des Lebens, wie Christus sie geboten hat.

Eine bezahlte Schuld ist aber keine erlassene. Im Gleichnis vom unbarmherzigen Knecht (Mt 18,23–35) erlässt der König die Schuld, ohne von irgendjemandem Ersatz zu fordern, und Paulus mahnt, einander zu vergeben, wie Gott uns in Christus vergeben hat (Eph 4,32; vgl. Kol 3,13). Hätte Gott sich an Christus schadlos gehalten, dürften auch wir für erlittenes Unrecht Genugtuung von einem Dritten verlangen. Sozzini schließt: „Vergeben und Genugtuung annehmen können ebenso wenig zugleich bestehen wie Tag und Nacht, Licht und Finsternis.“

Stellvertretende Strafe ist unmöglich

Eine Genugtuung war aber nicht nur unnötig, sie war auch unmöglich. Eine Geldbuße kann ein anderer bezahlen, eine leibliche Strafe nicht; Gott selbst sagt: „Die Seele, die sündigt, sie selbst soll sterben“ (Ez 18,20). Zudem genügte ein einziger Tod allenfalls für einen einzigen Menschen. Vor allem aber war die geschuldete Strafe der ewige Tod:

„Jesus Christus aber hat den ewigen Tod nicht erlitten; und hätte er ihn erlitten, so wäre alle Hoffnung auf unser Heil und unsere Befreiung von den Strafen der Sünden von ihrem rechten Fundament losgerissen. … Und dennoch, wenn Christus uns deshalb gerettet hätte, weil er die unseren Sünden geschuldeten Strafen selbst auf sich genommen hätte, so hätte er niemals auferstehen, sondern für immer im Tod verbleiben müssen.“

Fausto Sozzini, Über Jesus Christus den Retter (De Jesu Christo Servatore) — Dritter Teil: Gegen die Genugtuungslehre – Beweise und Widerlegungen › Strafleiden genügt nicht

Die Satisfaktionslehre scheitert also an der Auferstehung, an der nach Paulus unser Heil hängt (1 Kor 15,17). Auch der Einwand, Christi göttliche Natur verleihe seinem Leiden unendlichen Wert, hilft nicht: Selbst wenn man mit den Gegnern annimmt, Christus sei zugleich ewiger Gott gewesen, konnte er als Gott nicht leiden.

Gott versöhnt – er wird nicht versöhnt

Nirgends, betont Sozzini, steht geschrieben, Christus habe Gott mit uns versöhnt; überall werden wir mit Gott versöhnt, und zwar von Gott selbst (2 Kor 5,18–19; Röm 5,10; Kol 1,21–22). In 2 Kor 5,19 sagt Paulus sogar, wie das geschieht:

„Er sagt nämlich: Gott war in Christus und versöhnte die Welt mit sich. Aber auf welche Weise? Etwa indem er von Christus selbst Strafe für unsere Verbrechen forderte? Etwa indem er dafür sorgte, dass er in seinem Blut für unsere Sünden Genugtuung leistete? … Keineswegs: Er fügt nämlich hinzu: indem er ihnen ihre Sünden nicht anrechnete. Du siehst, auf welche Weise Gott uns durch Christus mit sich versöhnt hat, nämlich indem er uns unsere Verbrechen, wie er es durch Jeremia vorhergesagt hatte, gnädig erließ.“

Fausto Sozzini, Über Jesus Christus den Retter (De Jesu Christo Servatore) — Erster Teil: Widerlegung der Schriftargumente Covets › Widerlegung: Versöhnung

Gott ist also Urheber, nicht Gegenstand der Versöhnung. Dass die Schrift stets so redet, zeigt nach Sozzini, „dass nicht Gott, sondern wir feindselig gesinnt waren: nicht er besänftigt werden, sondern wir die Feindschaft ablegen mussten“. Auch das Wort Mittler (Gal 3,19; 1 Tim 2,5; Hebr 8,6) meint keinen Besänftiger eines zornigen Gottes, sondern – wie bei Mose – den Boten und Ausleger eines Bundes, den Gott von sich aus anbietet.

Eine Zurechnung fremder Schuld oder fremder Gerechtigkeit hält Sozzini ohnehin für widersinnig (dazu unten die Abschnitte über Adams Fall und über die Rechtfertigung). Und er warnt vor der praktischen Folge: Wer alle Strafen für längst bezahlt hält, dem erkaltet der Eifer der Frömmigkeit, und ein heiliges Leben scheint zum Heil entbehrlich.

Kernaussage

Gott vergibt den Bußfertigen frei: Als Herr darf er auf sein Recht verzichten, und nach dem Zeugnis der ganzen Schrift will er es auch. Christus zahlt keine Schuld ab; er verkündet und bekräftigt diese Vergebung und wird den Glaubenden das ewige Leben geben.

Vertiefung: Die Themenseite Sühneopfer und Genugtuung entfaltet diese Lehre ausführlich, auch an Belegstellen der Gegenseite wie Jes 53,5, wo Sozzini Züchtigung liest, nicht Strafgenugtuung.

Wozu Christus starb – und sein Priestertum im Himmel

Wenn Gott frei vergibt, wozu dann das Kreuz? Sozzini antwortet weder mit stellvertretendem Strafleiden noch mit einem bloßen Vorbild. Christi Tod besiegelt Gottes Vergebungsangebot, führt zu Auferstehung und Macht und mündet in ein Priestertum im Himmel. Die Sühnung geschieht an uns, nicht an Gott.

Dass Christus „für uns“ und „für unsere Sünden“ starb, bekennt Sozzini ausdrücklich; es sei „mit Recht geschrieben worden“. Strittig ist nur, was ‚für‘ heißt. In der ‚Ersten Zusammenfassung‘ über unsere Rechtfertigung durch Christus stellt er klar:

„Hieraus kann ersichtlich werden …, dass die Wendung, Christus sei für uns gestorben, nicht das bedeutet, was viele vielleicht geglaubt haben, nämlich dass er an unserer Stelle oder stellvertretend für uns gestorben sei. … Dies ergibt sich auch reichlich daraus, dass es so weit davon entfernt ist, dass Christus durch seinen Tod unsere Stelle eingenommen hätte, dass vielmehr wir nach seinem Beispiel bereit sein müssen zu sterben, da wir andernfalls an seinem Reich nicht teilhaben werden …“

Fausto Sozzini, Über die Rechtfertigung (De Iustificatione) — Christi Tod und Blut als Siegel der Sündenvergebung › Die Bedeutung der Wendung „für uns gestorben“

‚Für uns‘ heißt also, wie er fortfährt, „um unsertwillen“, ‚für unsere Sünden‘ heißt „um unserer Sünden willen“. Wer an unserer Stelle stürbe, dem müssten wir nicht in den Tod folgen; Christus aber verlangt von den Seinen genau diese Bereitschaft.

Die traditionelle Lehre

Nach reformatorischer Lehre starb Christus an unserer Stelle: Er trug am Kreuz die uns geschuldete Strafe und bezahlte mit seinem Blut unsere Schuld. Sein Opfer gilt darum als am Kreuz vollbracht, hilasmos (1 Joh 2,2) als Besänftigung des göttlichen Zorns.

Was der Tod bewirkt

Christus gab sein Leben freiwillig und doch im Auftrag des Vaters hin (Joh 10,18). Was dieser Tod bewirkt, lässt sich aus Sozzinis Schriften in fünf Punkten fassen:

  • Er besiegelt Gottes Vergebungsangebot und den neuen, ewigen Bund, wie einst das Bundesblut am Sinai den alten (2 Mose 24,8; Mt 26,28; Lk 22,20).
  • Er bezeugt die Wahrheit seiner Lehre: Lieber starb Christus, als von ihrer Verkündigung abzulassen.
  • Er macht Gottes unendliche Liebe sichtbar (Joh 3,16; Röm 8,32).
  • Er gibt das Vorbild, dem wir folgen sollen: in Christi Fußstapfen bis in den Tod (1 Petr 2,21).
  • Vor allem ist er der Weg zu Auferstehung und höchster Macht: Christus gab sich hin, „damit er auf diesem Wege zur Unsterblichkeit gelange und auch uns mit sich dorthin ziehe und führe“.

Den ersten Punkt entfaltet Sozzini in seiner Streitschrift gegen Couet: Christus bestätigte den Heilsweg nicht nur durch Wunder, sondern vor allem durch sein Blut, das Blut des Bundes (Mk 14,24; vgl. Hebr 12,24).

„Und so sehr hat er durch diese Darbringung das Verheißene bestätigt, dass er Gott selbst gewissermaßen daran gebunden hat, uns das Versprochene zu erfüllen, und sein Blut gleichsam laut zum Vater ruft, er möge offenkundig die Verheißungen, die Christus selbst uns in seinem Namen angekündigt hatte und für deren Bestätigung er das Vergießen seines Blutes nicht gescheut hatte, einhalten wollen.“

Fausto Sozzini, Über Jesus Christus den Retter (De Jesu Christo Servatore) — Erster Teil: Widerlegung der Schriftargumente Covets › Christus als Heiland

Das ‚Binden‘ und ‚Rufen‘ ist, wie Sozzinis ‚gewissermaßen‘ und ‚gleichsam‘ anzeigen, Bildrede: Das Blut bezahlt nichts und stimmt Gott nicht um; es verbürgt seine Zusage. Der letzte Punkt aber trägt alles: Ohne die Auferstehung hätte der Tod Christi uns nach Sozzini nicht befreit, sondern „die Hoffnung auf Befreiung selbst gänzlich genommen“. Doch auch die Auferstehung allein hätte nicht genügt, hätte Christus nicht, in den Himmel versetzt, „ewige Herrlichkeit und Macht“ erlangt. Wer Sozzinis Christus auf Lehrer und Vorbild verkürzt, übersieht diese Mitte.

Von dieser Mitte her erklärt Sozzini auch die Blutsprache der Schrift. Das Blut Jesu reinigt von aller Sünde (1 Joh 1,7), aber nicht durch eine verborgene Kraft, sondern durch eine, „die wir selbst deutlich erkennen können“:

„Denn da Christus durch die Vergießung seines Blutes und auf keinem anderen Wege zu jener höchsten Macht gelangt ist, ist offenbar, dass es durch sein Blut geschehen ist, dass wir von den Sünden gereinigt wurden, das heißt von der unseren Sünden geschuldeten Strafe befreit wurden. Da er ja kraft jener höchsten Macht alle, die ihm gehorchen, vom ewigen Tod erretten und mit seliger Unsterblichkeit beschenken kann.“

Fausto Sozzini, Über die Rechtfertigung (De Iustificatione) — Die Reinigung von den Sünden durch das Blut Christi

‚Gereinigt‘ heißt also: von der Strafe befreit, sofern wir im Licht wandeln. Zugleich bewirkt das Blut, „dass wir aufhören zu sündigen“. Auch das ‚Lösegeld‘ (Mt 20,28; 1 Tim 2,6) ist Bildrede für Befreiung, wie Gott Israel durch Mose ohne jedes Lösegeld befreite, und kein wahrer Preis, „der irgendeinem, zumal Gott, für unsere Befreiung gezahlt worden sei“.

Hoherpriester im Himmel

Christi Priestertum denkt Sozzini vom Versöhnungstag her (3 Mose 16,15–16): Jenes Opfer war erst vollendet, als der Hohepriester das Blut ins Allerheiligste trug (Hebr 9,7). So wurde auch Christi Darbringung nicht am Kreuz vollendet, sondern als er in den Himmel einging, der dem Allerheiligsten entspricht (Hebr 9,11–14; 9,24). Warum auch die Entsühnung erst im Himmel geschieht, begründet Sozzini so:

„Aber weil Christus uns nicht durch Genugtuung gegenüber der göttlichen Gerechtigkeit für unsere Sünden entsühnt, sondern durch die Offenbarung des göttlichen Willens und durch die Erlangung der ewigen und höchsten Macht und Kraft: ist es richtig, ja notwendig, dass die Entsühnung erst vollzogen wurde, nachdem er in den Himmel aufgefahren war. Denn weder hat er zuvor den göttlichen Willen uns vollkommen geoffenbart, noch hat er selbst das ewige Leben und jene höchste Macht erlangt, bevor er von den Toten auferstanden in den Himmel auffuhr, wo er ewig verbleibt.“

Fausto Sozzini, Über Jesus Christus den Retter (De Jesu Christo Servatore) — Zweiter Teil: Die Erlösung als bildliche Rede › Entsühnung im Himmel

Entsühnen kann Christus also erst mit der Macht, die er im Himmel empfing; auf Erden „wäre er nicht einmal Priester“ (Hebr 8,4). Im Himmel aber kann er für immer diejenigen retten, „die durch ihn zu Gott hinzutreten, da er allezeit lebt, um für sie einzutreten“ (Hebr 7,24–25; vgl. 1 Joh 2,1). Dieses Eintreten versteht Sozzini bildlich: Christus besänftigt den Vater nicht, sondern befreit die Seinen mit der durch Gehorsam erlangten Macht beständig von Strafe und ewigem Tod. Die Sühnung geschieht also fortwährend und an uns; im selben Kapitel heißt es: „was zur Entsühnung der Sünden dient, betrifft nicht Gott, sondern uns“.

In diesem Sinn heißt Christus „die Sühnung für unsere Sünden“ (1 Joh 2,2). Sozzini erklärt, dass hilasmos und verwandte Wörter „nicht, zumal in der Heiligen Schrift, die Bedeutung des Besänftigens und des Milde-Stimmens eines Erzürnten haben, sondern lediglich die Bedeutung des Erklärens, dass, was die Strafen der Sünden betrifft, die Gesinnung dessen, der sie zu verhängen und einzufordern hat, mild und friedfertig sei, und des Erklärens, dass die Sünden die verdienten Strafen nicht büßen werden“ (Erster Johannesbrief Kommentar, zu 1 Joh 2,2). Nicht Gott wird umgestimmt; kundgetan wird seine Milde. Christus ist die Sühnung auch „für die Sünden der ganzen Welt“: Er ist bereit, von allen, die sich zu ihm bekehren, die geschuldeten Strafen abzuwenden; eine Beschränkung auf unbedingt Erwählte weist Sozzini zurück.

Kernaussage

Das Kreuz stimmt nicht Gott um – es besiegelt sein Vergebungsangebot und führt Christus zu der Macht, die Seinen zu retten.

Vertiefung: Wie Kreuz und Auferstehung zusammengehören, zeigt ebenfalls die Themenseite Sühneopfer und Genugtuung.

Adams Fall, Sünde und der Versucher

Sozzini deutet den Sündenfall anders als die Tradition: Der Mensch war von Anfang an sterblich; Adams Übertretung brachte den ewigen Tod, der alle Nachkommen kraft der Abstammung trifft, nicht durch Zurechnung. Die Neigung zur Sünde wuchs aus Gewohnheit, der Wille bleibt frei. Mit der Tradition hält er fest: Der Versucher ist eine wirkliche Person – Urheber der Sünde aber ist Gott nicht.

Die dem Band Über die Autorität der Heiligen Schrift beigegebene Kurzfassung der christlichen Religion betrachtet zuerst Natur und Stand des Menschen vor Gott:

„Der Mensch ist, weil er aus Erde gemacht ist, seiner Natur nach (1. Mose 2,7; 1. Kor. 15,47) sterblich (1. Mose 3,19; 1. Kor. 15,48) und der Vergänglichkeit unterworfen; und durch einen hinzugekommenen Umstand, weil er das göttliche Gebot übertrat, dem ewigen Tod verfallen (1. Mose 2,17; 3,19), so dass er, was die Unsterblichkeit betrifft, nichts mit Gott gemein hat und überdies durch seine Sünden dessen Feind geworden ist.“

Fausto Sozzini, Über die Autorität der Heiligen Schrift (De Sacrae Scripturae auctoritate) — Die christliche Religion als Weg zum ewigen Leben durch Gehorsam gegenüber Christus › Die Sterblichkeit des Menschen und die Notwendigkeit göttlicher Gnade

Sozzini unterscheidet also zweierlei: Sterblich ist der Mensch von Natur, als Geschöpf aus Erde (1 Mose 2,7; 3,19); die Sünde brachte nicht die Sterblichkeit, sondern den ewigen Tod, aus dem allein Gott befreien kann (dazu unten ‚Sterblich geschaffen – Unsterblichkeit als Gabe‘). Wie er in der Auslegung der Bergpredigt ausdrücklich festhält, war der erste Mensch „auch vor der Sünde keineswegs unsterblich“; ausführlich hatte er das in seiner Disputation mit Francesco Pucci dargelegt, auf die er auch im Kommentar zum Ersten Johannesbrief verweist.

Die traditionelle Lehre

Nach Augustinus kam der Tod erst durch Adams Sünde; das Konzil von Karthago (418) verwarf die These, Adam wäre auch ohne Sünde gestorben. In Adam hätten alle gesündigt (Röm 5,12 nach der Vulgata: in quo omnes peccaverunt), Schuld und verderbte Natur gingen durch die Zeugung auf alle über. Sozzinis reformierter Gegner Couet folgerte: Wie Adams Ungehorsam allen Menschen, so werde Christi Gehorsam den Glaubenden zugerechnet.

Tod durch Abstammung, nicht durch Zurechnung

Im vierten Teil seiner Streitschrift gegen Couet bestreitet Sozzini schon die erste Hälfte dieser Folgerung: „Doch es ist falsch, dass Adams Vergehen und Ungehorsam den Menschen zugerechnet worden sei, und nirgends lehrt die Schrift dies.“ Das griechische eph’ hō in Röm 5,12 heiße nicht ‚in welchem (Menschen)‘, sondern ‚insofern als‘: Der Tod gelangte zu allen, insofern alle gesündigt haben. Doch er herrschte auch über die, die nicht wie Adam gesündigt hatten (Röm 5,14). Warum, zeigt der Vergleich mit Christus:

„Nicht also deshalb, weil uns Christi Gerechtigkeit und Gehorsam zugerechnet würde, haben wir am ewigen Leben teil, sondern weil wir, nachdem wir durch den eigenen Gehorsam zu Kindern jener Zeugung geworden sind, von daher das Urteil empfangen, das von ihm selbst her ergangen ist: gleichwie wir nicht deshalb des Todes schuldig sind, weil uns Adams Verfehlung und Ungehorsam zugerechnet würde, sondern weil wir, da wir von ihm gezeugt worden sind, von daher das Urteil empfangen, das über ihn ergangen ist.“

Fausto Sozzini, Über Jesus Christus den Retter (De Jesu Christo Servatore) — Vierter Teil: Rechtfertigender Glaube und die Zurechnung der Gerechtigkeit Christi › Christus – Adam (Röm 5)

Wie der Tod durch leibliche Abstammung kommt, so das Leben durch geistliche Zeugung aus Christus – beides ohne Zurechnung. Sozzinis Bild: Die Kinder eines zum Sklaven Erklärten teilen dessen Stand, wenn auch in milderer Form, nicht weil ihnen Unrecht geschähe, sondern kraft der Zeugung. Wer die „Erbsünde (wenn man sie denn überhaupt Sünde nennen darf)“ durch Zurechnung erklärt, irrt daher gewaltig (ebd.). Selbst die Todesstrafe folgt nicht aus der Natur der Sünde: Der Tod kam in die Welt, „weil es Gott gefallen hat, die Sünde des ersten Menschen mit dem Tod zu bestrafen“ (ebd.; vgl. oben ‚Vergebung ohne Genugtuung‘).

Die Folgen des Falls leugnet Sozzini damit nicht. Der Satz, die Erbsünde sei „eine jüdische Fabel“, steht zwar im Band Über die Rechtfertigung, stammt aber aus dem Dialog eines Ungenannten (N. N.). Sozzini hält in seiner Anmerkung dagegen: „Es ist ganz gewiss, dass die für die Sünde des ersten Stammvaters festgesetzten Strafen seine gesamte Nachkommenschaft betreffen, ohne Rücksicht auf die Sünde der Nachkommenschaft; allein deshalb, weil sie Nachkommen Adams selbst sind und von ihm abstammen“ (Über die Rechtfertigung, Anmerkungen F. S. zum Dialog, Nr. 4).

Die Neigung zur Sünde: Gewohnheit, nicht Strafe

Noch weit schwerer als die Verfechter der Zurechnung irren nach Sozzini jene, die lehren, Gott habe Adam zur Strafe eine Verderbnis des Willens eingebrannt, die sich auf uns vererbe:

„Ja, was wäre widersinniger und Gottes, der die Sünde aufs Äußerste hasst, unwürdiger, als dass er eine solche Strafe verhängt hätte, durch die der Bestrafte künftig nicht vom Sündigen ablassen könnte? Freilich schlägt Gott nicht selten mit Blindheit des Geistes … Doch geschieht dies nur bei denen, die beharrlich in Sünden verharren … Gleichwohl geht dabei der freie Wille nicht zugrunde. … Ich wüsste wahrlich nicht, ob etwas Verabscheuungswürdigeres gesagt werden könnte, als dass Gott, der Quell und Urheber aller Rechtschaffenheit, zum Urheber eines verderbten Willens gemacht werde …“

Fausto Sozzini, Über Jesus Christus den Retter (De Jesu Christo Servatore) — Vierter Teil: Rechtfertigender Glaube und die Zurechnung der Gerechtigkeit Christi › Christus – Adam (Röm 5)

Gott straft also nicht mit Sündenzwang; selbst Verblendete behalten den freien Willen. Die Neigung zur Sünde ist auch keine Naturfolge des einen Falls, sondern gewachsen: „durch fortgesetzte Handlungen ist die Gewohnheit bald dieses, bald jenes Lasters entstanden“, und die so verdorbene Natur ging durch Fortpflanzung weiter (ebd.). Auch ohne Adams Fall hätten Menschen mit freiem Willen sündigen können – wie Adam selbst, der unverdorben aus Gottes Händen kam. Zur Willensfreiheit und zur Sünde der Christen (1 Joh 3,9; 5,16) siehe unten ‚Gnade, Glaube und Rechtfertigung‘.

Der Versucher und Gottes Vorsehung

Zur Sünde verleitet aber nicht nur die eigene Begierde, sondern auch der Teufel, der Übel sendet und von der reinen Verehrung Gottes abziehen will. Manche Christen – nach Sozzini auch zu seiner Zeit noch – hielten die Rede vom Teufel für bloß bildlich: Nach Jak 1,14 werde jeder von seiner eigenen Begierde versucht, und eben diese heiße anderswo Satan. In der Auslegung der letzten Vaterunserbitte hält Sozzini dagegen:

„Ich wundere mich, sage ich, aufs heftigste über diese Menschen, die solches entweder lehren oder selbst glauben und sich dabei dennoch dazu bekennen, den Schriften des Alten Testaments vollen Glauben zu schenken. Denn allein der Anfang der Geschichte Hiobs genügt, um sie entweder des Irrtums oder der Lüge zu überführen; aus dem nämlich offenkundig hervorgeht, dass Satan eine Person ist, die den Menschen zu schaden trachtet, vor allem aber denjenigen, die Gott in Reinheit verehren.“

Fausto Sozzini, Auslegung der Bergpredigt (Concionis Christi) — Die Erlösung vom Bösen › Wirklichkeit Satans

Nach Hiob 1,6–12 tritt Satan vor Gott und erhält Macht über Hiobs Besitz; nach 1 Chr 21,1 reizte er David zur Volkszählung. Folgerichtig deutet Sozzini ‚Erlöse uns von dem Bösen‘ (Mt 6,13) wie schon Mt 5,37 lieber persönlich: gemeint ist der Böse, Satan selbst. Der Teufel sündigt „von Anfang an“ (1 Joh 3,8). Nach Sozzinis Kommentar zum Ersten Johannesbrief heißt das: Das Sündigen ist ihm eigen und beständig – beständig, „weil er niemals, seit der Teufel existiert, aufgehört hat zu sündigen“.

Was aber heißt dann die Bitte ‚Führe uns nicht in Versuchung‘ (Mt 6,13)? Das Wort ‚versuchen‘ hat nach Sozzini zwei Bedeutungen: Wenn Gott Abraham versucht (1 Mose 22,1), stellt er ihn auf die Probe; zur Sünde aber reizt Gott niemanden (Jak 1,13) – das tut der Versucher. ‚Versuchungen‘ heißen im Vaterunser die Widrigkeiten, die uns vom Weg der Frömmigkeit abbringen können. Ihre nächste Ursache ist meist der Teufel, doch die Frommen treffen sie „nicht ohne einen bestimmten Ratschluss Gottes“. Darum erbitten wir, „nicht etwa, dass wir nicht in solche Dinge geraten, sondern dass wir ihnen nicht erliegen“ (Auslegung der Bergpredigt, ‚Standhaftigkeit statt Verschonung‘) – so wie Gott nach Paulus mit der Versuchung auch den Ausweg schafft, damit wir sie ertragen können (1 Kor 10,13).

Warum aber lässt Gott den Versucher gewähren? Urheber der Sünde ist er nicht, und er hat keine Wesen erschaffen, um uns zu verderben: Die Teufel waren einst Engel und haben sich ihre Bosheit selbst zugezogen (2 Petr 2,4; Jud 6). Gott lässt sie bestehen und wendet ihre Feindschaft zum Guten: An ihr sollen die Frommen ihren Glauben üben und sich bewähren. Dass der Teufel zu unserem Verderben mehr zu vermögen scheint als Gott zu unserer Rettung, liegt nach Sozzini daran, dass Gott nur unter Wahrung unseres freien Willens rettet, während der Teufel List wie Gewalt gebraucht. Darum schließt Christus das Herrengebet mit der Bitte, den Versuchungen nicht zu erliegen und vom Bösen erlöst zu werden – als einer Bitte von größter Bedeutung, wie man Wertvolleres für das Ende aufspart (Auslegung der Bergpredigt, ‚Die Erlösung vom Bösen‘).

Was daraus folgt

Weil Gott niemandem einen verderbten Willen auferlegt und der Wille frei bleibt, ist die Sünde kein Schicksal: Man kann ihr widerstehen – im Kampf gegen den Versucher und im Gebet um Gottes Hilfe.

Vertiefung: Die Erbsündenlehre auf dem Prüfstand und ‚Von Natur Kinder des Zorns‘? (Eph 2,3).

Gnade, Glaube und Rechtfertigung

Wie wird ein Sünder vor Gott gerecht? Sozzinis Antwort: aus reiner Gnade – doch gerecht gesprochen wird nur, wer Christus vertraut und ihm darum gehorcht. Das setzt einen Menschen voraus, dessen Wille wirklich frei ist.

Im schon genannten italienischen Brief antwortet Sozzini dem ungenannten Herrn, dem ein freier Wille womöglich „höchst widersinnig“, ja als Gotteslästerung erschien:

„Denn ich zweifle durchaus nicht daran, dass der gütigste Gott will, dass jeder, und sei er zuvor ein noch so verlorener Sünder, der künftig nach den Geboten Jesu Christi lebt, in den Himmel gelange; und ich zweifle ebenso wenig daran, dass so zu leben und Jesus Christus zu gehorchen im Allgemeinen in der Macht und Freiheit all derer liegt, denen Gott selbst gewürdigt hat, denselben Christus und sein Evangelium zu offenbaren.“

Fausto Sozzini, Über die Rechtfertigung (De Iustificatione) — Was in uns sein muss: Innere Ursachen der Rechtfertigung › Verteidigung des freien Willens

Gottes Heilswille gilt also allen, denen das Evangelium verkündet wird, sofern sie glauben und gehorchen; das Vermögen dazu gewährt er, so seine Thesen zur Rechtfertigung, „allen insgemein“. Ohne diese Freiheit wären, wie es im Brief heißt, „auch die Religion selbst und die gesamte Frömmigkeit aufgehoben und von Grund auf zerstört“. Dass der Glaube dennoch Gottes Gabe ist, zeigt der Abschnitt über den Heiligen Geist.

Eine unbedingte Vorherbestimmung Einzelner lehnt Sozzini ab. Ihren Hauptbeleg, Apg 13,48 – „es glaubten, so viele zum ewigen Leben verordnet waren“ –, bezieht er in Über Jesus Christus den Retter nicht auf einen ewigen Ratschluss: ‚Verordnet‘ ist, wer ein „weder unredliches noch der Gerechtigkeit und Frömmigkeit abgeneigtes Gemüt“ hat. Gottes Erbarmen ist frei (Röm 9,18); wer aber das Evangelium verwirft, tut es aus eigener Bosheit (Joh 3,19–21; Joh 8,47). Zur Sühnung für die ganze Welt (1 Joh 2,2) siehe ‚Wozu Christus starb‘.

Ob Gott künftige freie Entscheidungen vorherweiß, erörtern die hier zitierten Schriften nicht. In den oben erwähnten theologischen Vorlesungen (Praelectiones theologicae, deutsch Theologische Untersuchungen) bestreitet Sozzini ein solches Vorherwissen, weil diese Entscheidungen noch nicht feststehen; Gottes Allwissenheit werde dadurch nicht geschmälert, denn sie umfasse alles, was sich überhaupt wissen lässt. Ausführlich und mit Sozzinis eigenen Worten behandelt das die Seite Prädestination.

Was Rechtfertigung ist

Rechtfertigung ist für Sozzini ein Rechtsbegriff, bei dem niemand „gerecht gemacht, sondern gerecht gesprochen wird“. In seiner ‚Zweiten Zusammenfassung‘ heißt es:

„Unsere Rechtfertigung vor Gott ist, um es mit einem Wort zu sagen, nichts anderes, als von Gott für gerecht gehalten zu werden. … Ich stelle also fest, dass Gott uns zwar völlig unentgeltlich für gerecht hält und uns die Sünden vergibt, aber erst dann, wenn wir an Jesus Christus glauben. An Jesus Christus glauben aber ist nichts anderes, als Jesus Christus zu vertrauen und deshalb nach seiner Vorschrift das Leben einzurichten.“

Fausto Sozzini, Über die Rechtfertigung (De Iustificatione) — Wesen, Weise und Wirkungen der Rechtfertigung vor Gott

Das Urteil schließt die Vergebung ein und ist reine Gnade: Nichts bewegt Gott dazu als seine eigene Güte. Diese Gnade erzieht nach Tit 2,11–12 – für Sozzini die Summe christlicher Frömmigkeit – zu einem nüchternen, gerechten und frommen Leben. Angerechnet wird der eigene Glaube (Röm 4,3–5), nicht die Gerechtigkeit Christi: ‚Gerechtigkeit zugerechnet werden‘ bedeutet bei Paulus „nicht, dass eine fremde Gerechtigkeit zugerechnet wird, sondern dass man für gerecht gehalten wird“ (Über Jesus Christus den Retter).

Die traditionelle Lehre

Luther und Calvin lehrten: Der Sünder wird allein durch den Glauben gerechtfertigt, weil Gott ihm die Gerechtigkeit Christi zurechnet; gute Werke folgen als Früchte, sind aber keine Bedingung. Den freien Willen in Heilsdingen bestritten beide, Calvin lehrte eine doppelte Vorherbestimmung. Das Konzil von Trient (1547) sah in der Rechtfertigung dagegen eine innere Erneuerung durch eingegossene Gnade.

Den Gehorsam grenzt Sozzini nach zwei Seiten ab:

„Wie wir uns aber hüten müssen, die Heiligkeit und Unschuld des Lebens, wie es heute die meisten tun, eine Wirkung unserer Rechtfertigung vor Gott zu nennen, so müssen wir sorgfältig darauf achten, nicht zu glauben, die Heiligkeit und Unschuld selbst sei unsere Rechtfertigung vor Gott, und nicht zu behaupten, sie sei die Wirk- oder Bewegursache unserer Rechtfertigung vor Gott; sondern lediglich diejenige Ursache, ohne die uns jene Rechtfertigung nicht zuteilwird, wie Gott es bestimmt hat.“

Fausto Sozzini, Über die Rechtfertigung (De Iustificatione) — Wesen, Weise und Wirkungen der Rechtfertigung vor Gott › Wirkungen und Begleitumstände der Rechtfertigung

Der Gehorsam ist also weder Wirk- noch Verdienstursache, sondern, wie seine Thesen sagen, die „unabdingbare Ursache (causa sine qua non)“ der Rechtfertigung. So versöhnt Sozzini Paulus und Jakobus: Paulus verneint nur die Rechtfertigung aus dem Verdienst einer lebenslang vollkommenen Gesetzeserfüllung (Röm 4,4–5); Jakobus fordert den wirklichen, wenn auch unvollkommenen Gehorsam, wie Abraham ihn zeigte (Jak 2,21–24). Zu Jakobus’ Bild vom Glauben ohne Werke als Körper ohne Geist (Jak 2,26) schreibt Sozzini im italienischen Brief:

„Woraus hervorgeht, dass die Werke keineswegs einfach Früchte des Glaubens sind, wie gemeinhin geglaubt wird, sondern der Form des Glaubens Vollkommenheit verleihen und ihm, um so zu sagen, Leben geben.“

Fausto Sozzini, Über die Rechtfertigung (De Iustificatione) — Über Glauben und Werke – Aus einem italienischen Brief › Die Wirksamkeit der Werke für die Rechtfertigung

Ein Glaube ohne Gehorsam ist demnach weder lebendig noch rechtfertigend; nicht umsonst ist Christus „allen, die ihm gehorchen, Urheber ewigen Heils geworden“ (Hebr 5,9). Tröstlich bleibt: Gott verfährt nicht nach strengstem Recht. Schwächen schaden der Rechtfertigung nicht, solange wir auf Christus vertrauen und uns ernsthaft bemühen, sie abzulegen.

Sünde, Rückfall und Buße

‚Aus Gott geboren‘ ist nach Sozzinis Kommentar zum Ersten Johannesbrief, wer glaubt, dass Jesus der Christus ist (1 Joh 5,1); der göttliche ‚Same‘ (1 Joh 3,9) ist am ehesten das Wort des Evangeliums (vgl. 1 Petr 1,23). Die neue Geburt ist also sittliche Erneuerung durch das geglaubte Wort. ‚Er sündigt nicht‘ heißt: Er verharrt nicht in der Sünde. Fehltritte bleiben möglich (Gal 6,1). In Über die Rechtfertigung ergänzt Sozzini: Wer nach dem Geist wandelt, dem wird nicht angerechnet, was er aus Schwachheit oder Unwissenheit begeht; richtet er sich sogleich wieder auf, so ist er „gestrauchelt, nicht aber gefallen“.

Wer dagegen in eine Sünde zurückfällt und darin verharrt, hört auf, gerechtfertigt zu sein. Erneut gerechtfertigt werden kann er nur durch Buße, doch diese wiederholte Buße steht nach seinen Thesen „nicht in unserer Macht, sondern Gott gewährt sie“, wem er will; dem Bußfertigen vergibt er „treu und gerecht“ (1 Joh 1,9). Eine sündlose Vollkommenheit lehrt Sozzini nicht; wer sie zur Bedingung macht, treibt die Menschen, so Über die Rechtfertigung, in Verzweiflung oder Selbsttäuschung. Die ‚Sünde zum Tode‘ (1 Joh 5,16) schließlich ist nach dem Johannesbrief-Kommentar kein bestimmtes Vergehen, sondern ein Verharren, bei dem sich jemand „in keiner Weise darum kümmert, von ihr abzulassen“.

Vertiefung: Sozzinis Über die Rechtfertigung auf Deutsch.

Sterblich geschaffen – Unsterblichkeit als Gabe

Sozzinis Hoffnung ruht nicht auf einer unsterblichen Seele, sondern auf der Auferstehung. Von Natur ist der Mensch sterblich; weil er das göttliche Gebot übertrat, ist er zudem dem ewigen Tod verfallen. Darum hat er, wie oben unter ‚Adams Fall‘ gezeigt, hinsichtlich der Unsterblichkeit nichts mit Gott gemein, der ‚allein Unsterblichkeit hat‘ (1 Tim 6,16). Unsterblichkeit ist Gottes Gabe, keine Naturanlage.

Wem sie zugedacht ist, sagt der Eröffnungssatz der ‚Ersten Zusammenfassung‘ in Über die Rechtfertigung; aus diesem Beschluss leitet Sozzini dort Sendung, Tod, Auferweckung und Erhöhung Christi ab:

„Gott hat aus seiner höchsten und alleinigen Güte einst beschlossen, allen, die zur Einsicht kommen und fortan den weltlichen Begierden entsagen, nüchtern, gerecht und fromm in der gegenwärtigen Welt leben, alle Sünden zu vergeben und sie nach diesem sterblichen Leben zum unsterblichen zu überführen, indem er sie von den Toten auferweckt; sofern sie nur von dieser Lebensführung nicht abgebracht würden, nicht einmal durch den Schrecken des Todes selbst, sei er auch noch so grauenvoll und abscheulich.“

Fausto Sozzini, Über die Rechtfertigung (De Iustificatione) — Christi Tod und Blut als Siegel der Sündenvergebung

Grund der Gabe ist allein Gottes Güte. Sie gilt denen, die umkehren, nach Tit 2,12 leben und daran selbst unter Todesdrohung festhalten; verliehen wird sie nicht im Sterben, sondern durch die Auferweckung von den Toten.

Die traditionelle Lehre

Die großen Kirchen lehrten, die Seele sei von Natur unsterblich – für Rom bekräftigt vom Fünften Laterankonzil (1513) – und gelange nach dem Tod sogleich zu Gott oder in die Verdammnis, nach römischer Lehre gegebenenfalls zuvor ins Fegefeuer. Am Jüngsten Tag, so das Augsburger Bekenntnis (1530), weckt Christus alle Toten auf und verdammt die Gottlosen zu ewiger Strafe.

Offenbart wurde diese Hoffnung erst durch Christus. Aus 1 Joh 5,11–12 folgert Sozzini in seinem Kommentar zum Ersten Johannesbrief, „dass die Verheißung des ewigen Lebens von Gott nicht anders gegeben worden ist als durch Jesus Christus“; das Gesetz des Mose verhieß nur Wohlergehen in diesem Leben. In Anmerkungen zu einer fremden Schrift, die das Neue des Bundes in der Einschreibung desselben Gesetzes in die Herzen sah (Jer 31,33), hält er dagegen:

„Vielmehr ist zu verstehen, dass jener Neue Bund von der Art sein werde, dass er die Kraft hat, das Gesetz Gottes in die Herzen der Menschen einzuschreiben. Eine solche Kraft hatte der Alte nicht. Das ist auch nicht verwunderlich, da der Neue mit weit vortrefflicheren Verheißungen geschlossen wurde (Hebr. 8,6) … unter ihm werden wir beständig geführt und in der Pflicht gehalten nicht durch Todesfurcht und Strafandrohungen wie unter dem Alten, sondern durch die Hoffnung auf selige Unsterblichkeit, die jenen Alten in der göttlichen Bundesordnung nicht vorgelegt worden war und die von Christus ans Licht gebracht wurde (2. Tim. 1,10).“

Fausto Sozzini, Über die Ehre Christi — Sozzinis Anmerkungen zum Neuen Bund und Jeremias Verheißung › Die Einschreibung des Gesetzes in die Herzen

Der Neue Bund bindet also durch die bessere Verheißung, nicht durch Drohung. Den Frommen vor Christus spricht Sozzini im Johannesbrief-Kommentar das ewige Leben dennoch nicht ab: Nach Lk 20,37–38 und Hebr 11,39–40 werden sie mit den Christen vollendet, „unsterblich und selig gemacht“. Verheißen war es ihnen nicht, geschenkt wird es ihnen doch.

Dass Tote auferstehen, scheint nach Sozzini der Vernunft zu widersprechen wie kaum ein anderes christliches Dogma; richtig erklärt, lasse es sich aber durch kein Argument widerlegen. Gewissheit gibt die Auferstehung Jesu. Gegen Couet, der bestritt, dass Christus durch sie den Heilsweg gezeigt habe, schreibt er:

„Das Haupt also und gleichsam das Fundament des gesamten Glaubens und unseres Heils in der Person Christi ist die Auferstehung Jesu Christi selbst … Denn es scheint kaum möglich zu sein, dass jemand glaubt oder sieht, dass Jesus von den Toten erweckt wurde, und seinen Worten keinen Glauben schenkt und sich infolgedessen nicht von seinen Sünden abkehrt, um dem lebendigen Gott zu dienen, erfüllt von der Hoffnung auf Unsterblichkeit, und so die Vergebung der Sünden und das ewige Heil erlangt.“

Fausto Sozzini, Über Jesus Christus den Retter (De Jesu Christo Servatore) — Erster Teil: Widerlegung der Schriftargumente Covets › Auferstehung – Seligkeit

Die Auferstehung beglaubigt Jesu Lehre und bewegt zur Umkehr. Im selben Zusammenhang folgert Sozzini aus Phil 3,21, dass der Erhöhte als Mensch die Macht hat, die Seinen aufzuerwecken, ihre niedrigen Leiber zu verwandeln und sie mit Unsterblichkeit zu beschenken. Das geschieht bei seiner Wiederkunft (1 Kor 15,23); wer von den Seinen dann noch lebt, wird verwandelt.

Erst dann werden die Gläubigen, so Sozzinis Auslegung der Bergpredigt, „im höchsten und erhabensten Sinne“ Kinder Gottes, nämlich unsterblich (Lk 20,36); ihr Ziel ist die Unsterblichkeit, „deren Sitz der Himmel ist“. Adams Leben dagegen war, so die Streitschrift gegen Couet, schon vor dem Fall „seelisch und irdisch“; verheißen ist ein „geistliches und himmlisches Leben“.

Zwischen Tod und Gericht

In seinem Kommentar zum Ersten Johannesbrief legt sich Sozzini über den Zustand zwischen Tod und Auferstehung ausdrücklich nicht fest. Zu Jesu Wort, die Lästerung gegen den Geist werde weder in dieser noch in der künftigen Welt vergeben (Mt 12,32), erwägt er dort zunächst die Annahme, die künftige Welt beginne schon mit dem Tod und die Seelen bestünden fort; selbst dann bedeute das Wort nur, dass dem Lästerer das ewige Leben versagt bleibt. Seine eigene Auslegung lautet:

„Da wir aber über die Seelen, die nach dem Tod eines jeden fortbestehen, insbesondere so, dass sie entweder die Güter genießen oder von Übeln gequält werden, nichts Gesichertes wissen, sagen wir, dass Christus hat sagen wollen: Wenn das Ende der Welt kommen und das universale Gericht stattfinden wird, wird es nicht geschehen, dass derjenige, der den Heiligen Geist gelästert hat, vom ewigen Tod befreit werde oder zum ewigen Leben auferstehe, falls er schon zuvor gestorben sein sollte; falls er aber von Christus als Richter noch lebend angetroffen wird, wird es nicht geschehen, dass er verwandelt und aus einem Sterblichen unsterblich und selig werde, wie es allen denen widerfahren wird, die Christus angehört haben und die, wenn er zum Richten kommt, ebenso noch lebend angetroffen werden.“

Fausto Sozzini, Erster Johannesbrief Kommentar (Commentarius in Epistolam Johannis Apostoli Primam) — Vergebung und Bestrafung in diesem und im kommenden Zeitalter

Die Wendung von den Seelen, „die nach dem Tod eines jeden fortbestehen“, greift nur jene Annahme auf; ein Bekenntnis zum Fortleben ist sie nicht. Weder einen ‚Seelenschlaf‘ noch ein bewusstes Fortleben erhebt Sozzini damit zur Lehre. Sein Blick gilt dem Ende der Welt, dem allgemeinen Gericht und Christus, der als Richter kommt.

Umstritten ist, wie Sozzini das Los der Gottlosen dachte. Sicher ist nur: Unbußfertige werden nicht zum ewigen Leben auferweckt und, trifft Christus sie lebend an, nicht in Unsterbliche verwandelt; sie bleiben dem ewigen Tod verfallen. Ob er eine Auferweckung der Gottlosen ganz bestritt und ihr Ende als Vernichtung dachte, beurteilt die Forschung unterschiedlich.

In der Auslegung der Bergpredigt versteht Sozzini ‚Gehenna‘ (Mt 5,22) mit anderen Auslegern als volkstümliche Redeweise: Sie greife eine Vorstellung des Volkes und der Pharisäer auf, die in der Schrift keinen offenkundigen Beleg hat; Christus wolle damit nur sagen, dass jemand „ewiger Strafen würdig sei“. Eine ausgeführte Lehre ewiger Qualen entwickelt Sozzini daraus nicht. Eindeutig verwirft er dagegen das Fegefeuer, das die römische Seite aus dem Wort ‚bis du den letzten Heller bezahlt hast‘ (Mt 5,25–26) ableitete. Die Stelle beweise es nicht: Entweder raube die Sünde dessen, der sich mit dem gekränkten Bruder nicht versöhnt, das ewige Heil ganz, oder Christus spreche von einer zeitlichen Strafe noch in diesem Leben.

Das Gesetz Christi: die Bergpredigt als Gebot

Christus ist für Sozzini nicht nur Retter, sondern auch Gesetzgeber des Neuen Bundes. Was er in der Bergpredigt dem Gesetz des Mose hinzufügt, ist weder bloß dessen richtige Auslegung noch ein Rat für wenige Vollkommene, sondern Gebot für jeden, der sein Jünger sein will.

Der Alte Bund verhieß Güter dieses Lebens (siehe den Abschnitt ‚Sterblich geschaffen – Unsterblichkeit als Gabe‘) und hielt das Volk eher durch Furcht als durch Liebe in der Pflicht. Mit dem Wechsel des Bundes sind die Zeremonial- und Rechtsgesetze des Mose für Christen aufgehoben; was davon noch gilt, gilt nur, soweit es mit Christi Lehre übereinstimmt. Die Weise der Rechtfertigung bleibt dieselbe: Vergebung von Gott, Umkehr und Gehorsam vom Menschen. Doch der Gehorsam, den Gott nun fordert, ist „viel vollkommener und vortrefflicher“ (Über die Rechtfertigung).

Christus kam nicht, das Gesetz aufzulösen, sondern zu erfüllen (Mt 5,17–20). Erfüllen heißt in Sozzinis Auslegung der Bergpredigt „Vervollständigung und Vollendung“: Die sittlichen Gebote des Mose bleiben, Christus fügt Neues hinzu. Damit widerspricht Sozzini zwei verbreiteten Auffassungen.

Zwei traditionelle Auffassungen

Evangelisch: Christus befreit das Gesetz des Mose nur von falschen Auslegungen und stellt seinen wahren Sinn wieder her. Römisch: Was er hinzufügt, ist großenteils Rat, nicht Gebot, und bindet nur den, der vollkommen sein will.

Gegen die erste spricht, recht verstanden, schon Mt 5,17, vollends aber Christi ‚Ich aber sage euch‘: Damit stellt er dem Gesetz Aussprüche entgegen, die im mosaischen Wortlaut nicht stehen. Zur zweiten schreibt Sozzini:

„Die zweite Meinung ferner … stützt sich auf keinerlei Grundlage, da Christus ausdrücklich darlegt, dass diejenigen, die das nicht tun, was er selbst dem mosaischen Gesetz hinzufügt, gleichsam verworfen werden, oder den Lohn, den er selbst seinen Jüngern verheißen hat, nicht empfangen werden. Aber nichtsdestoweniger wagten es diese fleischlich gesinnten Menschen, denen es allzu hart war, diese neuen Gebote Christi zu erfüllen, gegen die Worte Christi selbst das, was jener offen gebietet, auch noch als bloßen Ratschlag zu bezeichnen.“

Fausto Sozzini, Auslegung der Bergpredigt (Concionis Christi) — Christi Lehre und das mosaische Gesetz

Was über den verheißenen Lohn entscheidet, kann kein bloßer Rat sein. Christi Gebote gelten auch nicht nur Aposteln und Predigern: Er lehrte die Menge, und von seinen Weisungen steht fest, dass „alles allen gemeinsam ist, die Christi Jünger sein wollen“ (Auslegung der Bergpredigt, Abschnitt ‚Allgemeine Adressierung‘). Neu am Evangelium sind die Verheißung des ewigen Lebens, die schon die Seligpreisungen als Himmelreich zusagen (Mt 5,3), und das vervollkommnete Liebesgebot. Dass das Gebot von 1 Joh 2,8, die Finsternis ganz abzulegen und dem wahren Licht zu folgen, ‚neu‘ heißt, lässt sich nach Sozzini leicht so begründen: Die Gebote, die es umfasst, namentlich die Bruderliebe, waren vor Christus „nicht so vollständig und nicht von solcher Intensität“ wie nach ihm (Erster Johannesbrief Kommentar).

Was Christus hinzufügt

Unter das Tötungsverbot fällt schon der Zorn, der dem anderen schaden will, und das verletzende Schmähwort (Mt 5,21–22), unter das Ehebruchsverbot schon das bejahte Begehren nach der Frau eines anderen (Mt 5,27–28). Die Ehe darf nur wegen Unzucht (porneia) gelöst werden (Mt 19,9); die Vielehe ist unter dem Evangelium verboten.

Beim Eid unterscheidet Sozzini: Christus verbietet alle freiwilligen Eide, besonders die versprechenden, mit denen man sich auf ungewisses Künftiges festlegt (Mt 5,33–37; Jak 5,12). Einen von der Obrigkeit auferlegten oder aus schwerwiegendem Grund nötigen Eid hält er für erlaubt, hat doch auch Paulus Gott zum Zeugen angerufen (Röm 1,9; 2 Kor 1,23). Gegen Christen, die jeden Eid verwerfen, schreibt er:

„Aus dem, was bisher erörtert worden ist, ergibt sich, dass jene irren, die nicht wollen, dass es einem christlichen Menschen erlaubt sei zu schwören, selbst wenn die Obrigkeit ihm den Eid auferlegt; … Ich halte es meinem Urteil nach für ratsamer, in dieser Sache eher zu zaghaft als ein wenig zu kühn zu sein, damit so leichter das vermieden werde, was Christus durch sein Gebot, nicht zu schwören, vermieden wissen wollte – wie immer jenes Gebot letztlich auszulegen ist.“

Fausto Sozzini, Auslegung der Bergpredigt (Concionis Christi) — Wesen und Definition des Eides › Hebräische Begründung

Sozzini lehnt den Eid also nicht ab, er begrenzt ihn. Im Zweifel rät er zum Verzicht, damit Gottes Name nicht gering geachtet wird und niemand in Meineid gerät.

Am weitesten reicht die Feindesliebe (Mt 5,43–48). ‚Nächster‘ war im Gesetz der Angehörige des eigenen Volkes (3 Mose 19,18); Christus gebietet, auch Fremden und Feinden Gutes zu tun. Sozzini bringt es auf die Formel: „Mose gebot die Liebe nur zum Nächsten, Christus aber auch zum Nicht-Nächsten“ (Auslegung der Bergpredigt, zu Mt 5,43–44). Darin liegt die Vollkommenheit von Mt 5,48: Wer seine Feinde liebt, ahmt Gott nach, der Guten und Bösen Gutes tut, und wird ihm ähnlich der Art nach, nicht gleich dem Maß nach.

Almosen, Gebet und Fasten sollen ohne Heuchelei geschehen (Mt 6,1–18); man soll mit dem Nötigen zufrieden sein und Schätze im Himmel sammeln (Mt 6,19–21). Weil der Christ sein Glück nicht in diesem Leben hat, scheint er „alles, was ihm über das für ein bescheidenes und nüchternes Leben Nötige hinausgeht, zu verschenken schuldig zu sein“ (Auslegung der Bergpredigt, zu Mt 6,2–4). Besitz an sich verbietet Sozzini nicht, wohl aber, vom Ertrag mehr zu behalten, als man selbst und die Familie brauchen. Wer für die Brüder nach Christi Vorbild sogar das Leben einsetzen soll, darf ihnen seine Güter erst recht nicht verweigern (1 Joh 3,16–18).

Vergeltung, Obrigkeit und Gewalt

‚Widersteht nicht dem Bösen‘ (Mt 5,39) gilt nach Sozzinis Auslegung nicht schrankenlos. Verboten ist der Widerstand, der Rache sucht (Mt 5,38–42): Das Eigene vor Gericht bloß zurückzufordern bleibt erlaubt, eine Klage, die auf Vergeltung zielt, nicht. Das Gesetz des Mose gebot der Obrigkeit die Vergeltungsstrafe ‚Auge um Auge‘ (ius talionis; 2 Mose 21,23–25; 3 Mose 24,19–20; 5 Mose 19,21) und erlaubte damit stillschweigend jedem Geschädigten, sie einzufordern; eben das nimmt Christus zurück. Sozzini rechnet mit einer christlichen Obrigkeit, verneint aber, dass sie diese Strafe verhängen darf:

„Was aber die andere Frage betrifft, ob nämlich ein christlicher Magistrat dennoch die Vergeltungsstrafe verhängen könne, so ist durchaus zu sagen, dass er es nicht kann, da jene Strafe gänzlich mit der christlichen Nächstenliebe und mit der Klugheit unvereinbar ist, die die christliche Religion uns in weit reicherem Maße gelehrt hat als die mosaische.“

Fausto Sozzini, Auslegung der Bergpredigt (Concionis Christi) — Gebot des Gebens › Obrigkeitliche Strafgewalt

Denn die Vergeltungsstrafe bringt dem Geschädigten weder Nutzen noch Ersatz; sie ist bloße Rache. Zum Alten Bund passte sie dennoch, weil das Volk damals, wie Sozzini Röm 8,15 liest, den ‚Geist der Knechtschaft zur Furcht‘ empfangen hatte; zum Neuen passt sie nicht. In seiner Antwort an Jacobus Palaeologus (1581), die hier nicht übersetzt vorliegt, verteidigte Sozzini nach verbreiteter Darstellung die Rakower Brüder, die Christen das Blutvergießen in Krieg und Strafjustiz verwehrten; wie weit er selbst Ämter mit Blutgerichtsbarkeit oder einen Kriegsdienst ohne Töten zuließ, ist umstritten.

Beten nach dem Vaterunser

Unter dem Neuen Bund ist das Gebet ausdrücklich geboten (Lk 18,1; 1 Thess 5,17). Für den Alten Bund bleibt Sozzini vorsichtig: „Ich jedenfalls habe bisher nicht finden können, dass ein solches Gebot unbedingt unter dem Alten Testament gegeben worden sei“ (Auslegung der Bergpredigt, Abschnitt ‚Ob das Gebet göttlich geboten ist‘). Doch beteten die Frommen auch damals häufig; geboten war es ihnen nach Sozzini stillschweigend, „aus der Kraft der gesamten Religion selbst“. Das Vaterunser (Mt 6,9–13; Lk 11,2–4) ist Vorbild; es bindet nicht an seinen Wortlaut und begrenzt nicht, was man von Gott erbitten darf. Verboten ist leeres Plappern (Mt 6,7); inständige Wiederholung aus glühendem Verlangen bleibt erlaubt.

Erhört wird, wer Christi Gebote hält, im Glauben bittet und nichts gegen Gottes Willen erbittet (1 Joh 3,22; 5,14–15; Jak 1,6). Die Bitte um Vergebung setzt eigenes Vergeben voraus (Mt 6,12.14), als unerlässliche Bedingung, nicht als Ursache. Die Fürbitte für einen sündigenden Bruder bewirkt, dass Gott ihm die Möglichkeit zur Umkehr schenkt, zwingt aber seinen Willen nicht (1 Joh 5,16). Das Fasten ist im Neuen Bund nicht ausdrücklich geboten, kann im Einzelfall aber Pflicht werden, etwa um die Begierde zu zügeln oder Anstoß zu vermeiden; freiwillig geübt, ist es Gott wohlgefällig. An wen sich das Gebet richtet, steht im Abschnitt ‚Anbetung und Anrufung Christi‘.

Sanftmut, Feindesliebe, Verzicht auf Vergeltung und Wahrhaftigkeit: Dieses gelebte Reich Gottes prägte die Polnischen Brüder und später Johannes Crells christliche Ethik.

Kirche, Amt, Abendmahl und Taufe

Welche ist die wahre Kirche? Die Frage, über die sein Jahrhundert heftig stritt, hielt Sozzini für beinahe unnütz: Kirche ist, wo die heilbringende Lehre Christi bekannt wird. Daraus folgen eine schlichte Gemeindeordnung, ein Abendmahl, das jede Gemeinde feiern darf, und eine Wassertaufe, die er nicht für bindend hielt.

Die traditionelle Lehre

Die römische Kirche verstand sich als die eine wahre Kirche, verbürgt durch die ununterbrochene Nachfolge der Bischöfe seit den Aposteln und in Glaubensfragen irrtumsfrei. Katholiken wie Lutheraner ließen das Abendmahl nur durch geweihte oder ordentlich berufene Amtsträger reichen und hielten die Taufe, auch die der Kinder, für heilsnotwendig.

Woran man die wahre Kirche erkennt

Kirche heißt bei Sozzini zweierlei: sichtbar die Gesamtheit der Versammlungen, die die heilbringende Lehre Christi festhalten und bekennen; unsichtbar die über die Welt zerstreuten wirklich Glaubenden, die niemand sicher erkennt, weil keiner ins Herz sieht – sie kennt allein Gott. Im Heilsnotwendigen irrt die wahre Kirche nicht, denn gerade durch diese Lehre ist sie Kirche; in anderen Lehrsätzen und Riten kann sie sehr wohl irren. Nicht irren konnten allein die Apostel; schon ihre Gemeinden ließen sich, wie der Galaterbrief zeigt, auch im Heilsnotwendigen verführen.

Darum beweist, wie im Abschnitt über die Schrift schon angedeutet, nicht die Kirche die Lehre, sondern die an der Schrift geprüfte Lehre die Kirche; sonst müsste man die Kirche kennen, bevor man kennt, woran sie zu erkennen ist. Alter und große Zahl entscheiden nichts, Wunder können auch falsche Lehre begleiten (Mt 24,24), und eine Reihe von Bischöfen kann an denselben Orten fortbestehen, während die Lehre wechselt. Es zählt allein die Nachfolge der Lehre, nicht die von Personen und Orten.

So versteht Sozzini auch das Pauluswort von der Kirche als Säule und Grundfeste der Wahrheit (1 Tim 3,15): Sie trägt die Wahrheit, ist aber nicht ihre Quelle. Für den Einzelnen folgt daraus:

„Wenn nun dennoch gefragt wird, ob jeder Einzelne suchen und erforschen müsse, wo denn die wahre Kirche Christi sei, so sagen wir: Niemand ist dazu verpflichtet, sondern jeder Einzelne ist nur verpflichtet, die wahre Lehre Christi zu suchen und zu erforschen. … Denn selbst wenn es niemanden gäbe, der die Wahrheit bekennt, geht sie deshalb dennoch nicht zugrunde. Sie kann nämlich von Gott bewahrt werden und ist in der Heiligen Schrift eingeschlossen, die eine andere Säule und Grundfeste der Wahrheit ist.“

Fausto Sozzini, Über die Kirche (De Ecclesia) — Die Pflicht des Einzelnen zur Erforschung der Lehre Christi

Gleichgültig wird die Gemeinschaft dadurch nicht: Wer die Lehre Christi erkannt hat, soll sich einer Gemeinde anschließen, die sie bekennt – und zwar der, die er für die beste hält.

Weil das Heilsnotwendige eng umgrenzt ist, urteilt Sozzini weitherzig. Im Briefwechsel über die wiederherzustellende apostolische Kirche schreibt er:

„Andere zu verurteilen, die nicht in allem mit dir übereinstimmen, und zu behaupten, dass es außerhalb deiner Gemeinschaften kein Heil gebe — das ist der apostolischen Kirche nicht eigen, sondern vielmehr ihr fremd. Da nämlich vieles in der christlichen Religion vorhanden ist, das zwar nützlich, jedoch nicht notwendig zum ewigen Heil ist, steht nichts dem entgegen, dass mehrere Gemeinschaften von Christen oder Kirchen, die untereinander in gewissem Maße verschieden sind, alle eine solche Lehre haben, die zur Erlangung jenes Heils hinreicht.“

Fausto Sozzini, Über die Kirche (De Ecclesia) — Heil außerhalb der Kirche und Grenzen der Gemeinschaft

Wer aber in wirklich heilsnotwendigen Lehrstücken abweicht, darf und muss ausgeschlossen werden; welche Stücke das sind, ist allein dem offenkundigen Wort Gottes zu entnehmen. Ungeprüftes Verurteilen oder gar Verfolgen hält Sozzini dagegen, wie oben im Abschnitt ‚Der eine Gott ist der Vater‘ gesehen, für einen schweren Irrtum. Ein Systematiker der Religionsfreiheit war er dennoch nicht; die klassische sozinianische Schrift dazu, die Vindiciae pro religionis libertate (1637), stammt von Johannes Crell.

Schlüssel, Amt und Gemeinde

Den Antichrist, den Paulus als Menschen des Verderbens ankündigt (2 Thess 2,3–4), verbindet Sozzini mit dem Primat des römischen Bischofs; unter ihm sei die äußere Kirche zusammengebrochen. Weil Gott aber die apostolischen Schriften bewahrt und wieder in der Volkssprache zugänglich gemacht hat, kann und muss sie allein aus der Schrift wiederhergestellt werden, ohne besondere Sendung und ohne neue Wunder: Christus ist mitten unter denen, die in seinem Namen versammelt sind (Mt 18,20).

Die Verheißung an Petrus (Mt 16,18–19) gilt allen Aposteln. Die Schlüssel sind die Vollmacht, verbindlich zu erklären, was einer haben muss, um zum Himmelreich zu gehören; auch das Vergeben und Behalten der Sünden (Joh 20,23) ist Erklärung, nicht Vollzug, und Binden und Lösen heißt Ausschluss aus der Zahl der Jünger und Wiederaufnahme. Das Apostelamt aber war einmalig: Eine ununterbrochene Amtsnachfolge ist weder nötig noch begründbar, und die Ohrenbeichte findet hier keine Stütze.

Christen, die recht über die christliche Religion denken, dürfen zusammenkommen, das Gedächtnis des Todes Christi feiern, gemeinsam beten und aus ihrer Mitte Diener wählen: Lehrer des Wortes, wie Paulus sie beschreibt (1 Tim 3,1–7; Tit 1,5–9), Armenpfleger und Männer ihres Vertrauens, die die Versammlung gleichsam als ihren Senat betrachtet. Das Predigtamt hält Sozzini für unverzichtbar und verteidigt es gegen alle, die es abschaffen wollen; unantastbar ist es darum nicht. Über die Gemeinden, denen er selbst beiwohnte, schreibt er am 17. März 1585 aus Paulikowice (heute Pawlikowice bei Wieliczka):

„Ja, in diesen sind auch die Diener des Wortes Gottes den Tadeln und Zurechtweisungen aller ausgesetzt, und sie werden zudem sehr oft von anderen getadelt und zurechtgewiesen, und es ist einem jeden in der Kirche gestattet, über alles, was die göttliche Wahrheit betrifft, seine Meinung zu äußern; ja, es wird über keine solche Angelegenheit in der Kirche irgendetwas beschlossen, ohne dass vorher die einzelnen namentlich um ihre Meinung gebeten werden.“

Fausto Sozzini, Über die Kirche (De Ecclesia) — Über die Wahl und Einsetzung von Dienern

Nur sollen die Hirten, wie Petrus mahnt, nicht über die Herde herrschen (1 Petr 5,3). Das ist, so Sozzini, eine Mahnung an die Hirten selbst, kein Zügel in der Hand der Gemeinde; schon die Lehrer der Apostelzeit besaßen „keine geringe Autorität“ (ebd.). Freie Aussprache und ein Lehramt mit eigenem Gewicht gehören für ihn zusammen.

Abendmahl und Taufe

Das Abendmahl darf und soll jede Versammlung feiern, die sich zu Christus bekennt. Christus hat, so Sozzini, „diese höchst einfach zu bereitende und schlichteste Zeremonie … nicht den Aposteln als Aposteln vorgeschrieben, sondern einfach als seinen Jüngern oder, wenn man so will, als Christen“ (Über die Kirche, Abschnitt ‚Das Abendmahl des Herrn‘). Gemeinsam brechen die Gläubigen das Brot und trinken aus dem Kelch, um des Todes des Herrn zu gedenken und ihn zu verkündigen, bis er kommt (1 Kor 11,23–26); dazu gehört der Dank, daher der älteste Name Eucharistia. Weil hier keine göttliche Sache dargereicht wird, braucht es keinen besonderen Amtsträger, der an Christi Stelle Brot und Wein austeilt.

Anders die Wassertaufe. Im Brief über die Wiederherstellung der äußeren Kirche verweist Sozzini auf seine eigene Erörterung Ob es einem christlichen Menschen erlaubt ist, auf die Wassertaufe zu verzichten und urteilt:

„Über die Wassertaufe denke ich folgendermaßen: dass sie der Kirche nicht auf ewig vorgeschrieben wurde und dass es weder von Christus noch von den Aposteln jemals denjenigen vorgeschrieben wurde, sie zu empfangen, die sich bereits Christus auf irgendeine andere Weise öffentlich zugewandt hatten oder von frühester Jugend an in der christlichen Lehre erzogen und unterwiesen worden waren … Doch um zum eigentlichen Gegenstand zurückzukehren, sage ich, dass die Wassertaufe meines Erachtens zur Wiederherstellung der äußeren Kirche in dieser Zeit nichts beiträgt und eine gleichgültige Sache ist (worin unsere Brüder doch besser nichts Neues hätten versuchen sollen) …“

Fausto Sozzini, Über die Kirche (De Ecclesia) — Die Wassertaufe

Soll sie heute noch beibehalten werden, dann, so Sozzini, um derer willen, die aus anderen Religionen zur Religion Christi übertreten. Taufen kann sie dann, wer ihnen Christus verkündigt hat oder wen die Gemeinde dafür bestimmt; denn die Taufe ist nichts anderes als „eine Vorschattung der Sündenvergebung im Namen Christi und ein offenes Bekenntnis seines Namens sowie eine gewisse Einweihung in seine Religion, das heißt, durch sie wird in Wahrheit nichts gegeben“ (ebd.). Sie bezeichnet nur äußerlich, was schon gegeben ist oder gewiss gegeben wird.

Für ihn selbst hatte das Folgen. Dass die Polnischen Brüder auf der (Wieder-)Taufe bestanden, hielt er für eine unnötige Neuerung; darauf spielt die Klammer im Zitat an. Er unterzog sich ihr nicht, wurde darum nicht zu ihrem Abendmahl zugelassen und nie förmliches Mitglied – und blieb doch ihr prägender Lehrer. Der spätere Rakower Katechismus (1605) weicht, wie eingangs erwähnt, gerade hier von ihm ab.

Vertiefung: Die Kirche nach Sozzini; zum geschichtlichen Rahmen die Zeitleiste.


Kernaussage

Sozzini wollte das Christentum aus der Schrift erneuern – gelesen mit wacher Vernunft, gelebt im Gehorsam gegen Christi Gebote. Der eine Gott ist der Vater, der aus freier Güte vergibt; Jesus, der wahre Mensch und Sohn Gottes, ist der Herr, durch den Gott ewiges Leben schenkt. Heilsnotwendig ist wenig, und es steht klar in der Schrift; darum Einheit im Wesentlichen und Weite im Übrigen. So wird der Glaube frei von unnötigen metaphysischen Lasten: kein Rätsel, sondern ein Weg zu einem erneuerten Leben.

Wie es weitergeht: Wer neu ist, beginnt am besten mit dem Einstieg; Sozzinis Werke auf Deutsch stehen unter Bücher, Auslegungen einzelner Stellen unter Bibelverse. Außerdem: Sozzinis Leben · Polnische Brüder · Zeitleiste · Johannes Crell · Glossar · Häufige Fragen · Glaubenstest · Forum.

Die zitierten Werke
  • Über Jesus Christus den Retter (De Jesu Christo Servatore) – Streitschrift gegen den reformierten Prediger Jacques Couet, 1578 in Basel verfasst, 1594 gedruckt.
  • Über die Autorität der Heiligen Schrift (De Sacrae Scripturae auctoritate) – um 1570 in Italien entstanden, gedruckt 1588 in Sevilla unter dem Namen Dominicus Lopez und 1611 in Raków; mit angehängten Kurzschriften.
  • Über die Kirche (De Ecclesia) – mehrere Schriften und Briefe, darunter ein Brief über die Wahl der Diener, datiert Paulikowice, 17. März 1585.
  • Über die Rechtfertigung (De Iustificatione) – Zusammenfassungen, Thesen, Anmerkungen zum „Dialog des N. N.“ und Auszüge aus einem italienischen Brief.
  • Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet (De non invocando Jesu Christo in precibus sacris) – Sozzinis Erwiderung auf Franz Dávids Thesen gegen die Anrufung Christi; laut Schlussvermerk „vollendet im Jahr Christi 1579, im Monat Mai, zu Klausenburg in Siebenbürgen“.
  • Über die Ehre Christi (Disputatio inter F. S. & Christianum Francken, de honore Christi) – Disputation mit Christian Francken, dazu Texte gegen Franz Dávid, gegen die „Halbjudaisierenden“ und an Martin Seidel.
  • Auslegung der Bergpredigt (Concionis Christi …) – fortlaufender Kommentar zu Mt 5–6, bricht bei Mt 6,19–21 ab.
  • Erster Johannesbrief Kommentar (Commentarius in Epistolam Johannis Apostoli Primam).