Epheser 1,7 — „Erlösung durch sein Blut“: bezahlte oder geschenkte Vergebung?
Epheser 1,7 gilt als klassischer Beleg dafür, dass Vergebung erst erkauft werden musste. Der Satzbau sagt das Gegenteil: Paulus stellt „die Erlösung“ und „die Vergebung der Übertretungen“ unverbunden nebeneinander — eine Apposition, in der der zweite Ausdruck den ersten erklärt. Die Erlösung ist die Vergebung, nicht deren Vorbedingung. Und ihr Maß nennt der Vers ausdrücklich: nicht die Höhe einer Forderung, sondern „der Reichtum seiner Gnade“. Sozzini hat den Punkt in einem Satz gefasst: Wo voll bezahlt worden ist, bleibt nichts mehr zu erlassen.
„In ihm haben wir die Erlösung durch sein Blut, die Vergebung der Sünden, nach dem Reichtum seiner Gnade.“
Epheser 1,7
Kontext: ein einziger Satz und ein dreifacher Kehrvers
Epheser 1,3-14 ist im griechischen Text ein einziger Satz von rund zweihundert Wörtern — die längste zusammenhängende Periode des Neuen Testaments. Ihre Form ist keine Zufälligkeit des Stils, sondern eine Gattung: Sie folgt dem jüdischen Lobspruch, der Berakha, die mit „Gepriesen sei…“ einsetzt und dann aufzählt, wofür gepriesen wird. Wer Vers 7 aus dieser Periode herauslöst und als Lehrsatz über den Mechanismus der Versöhnung liest, wechselt unbemerkt die Textsorte.
Die Periode ist durch einen dreifachen Kehrvers gegliedert: „zum Lob seiner herrlichen Gnade“ (V.6), „zum Lob seiner Herrlichkeit“ (V.12) und noch einmal „zum Lob seiner Herrlichkeit“ (V.14). Vers 7 steht unmittelbar hinter dem ersten dieser Refrains und ist mit ihm durch ein Relativpronomen verbunden: en hōi, „in dem“ — nämlich in dem Geliebten, von dem V.6 gerade gesprochen hat. Die Aussage über Erlösung und Vergebung ist damit syntaktisch wie inhaltlich eine Entfaltung der Gnade, nicht ihre Voraussetzung.
Bemerkenswert ist auch, was in dieser Periode alles aufgezählt wird: Erwählung, Bestimmung zur Sohnschaft, Erlösung und Vergebung, die Kundgabe des Willens Gottes, das Erbe, die Versiegelung mit dem Geist. Kein einziges dieser Glieder wird als Gegenleistung beschrieben, keines als Ausgleich einer Bilanz. Alle stehen unter demselben Vorzeichen: „nach dem Wohlgefallen seines Willens“ (V.5), „nach dem Reichtum seiner Gnade“ (V.7), „nach seinem Wohlgefallen“ (V.9), „nach dem Vorsatz dessen, der alles wirkt“ (V.11).
Historisch ist der Vers seit dem 16. Jahrhundert einer der Hauptbelege der Genugtuungslehre geworden: Die Wendung „durch sein Blut“ schien den Preis zu nennen, die Wendung „Vergebung der Sünden“ die Wirkung. Genau diese Zweiteilung in Bezahlung und Folge hat Fausto Sozzini in seiner Schrift „Über Jesus Christus den Retter“ bestritten — nicht durch Wegdeuten des Blutes, sondern durch eine schlichte Frage nach der Vereinbarkeit der beiden Begriffe.
Sozinianische Kernthese: die Erlösung ist die Vergebung
Der entscheidende Befund steht im Satzbau. Paulus schreibt zwei Akkusativobjekte hintereinander, beide mit Artikel, ohne jedes verbindende Wörtchen: tēn apolýtrōsin… tēn áphesin tōn paraptōmátōn — „die Erlösung…, die Vergebung der Übertretungen“. Das ist die geläufige erklärende Apposition: Der zweite Ausdruck sagt, was der erste meint. Luther bildet sie mit dem Komma nach, die Einheitsübersetzung ebenso.
Die traditionelle Lesart macht aus dieser Apposition eine Kausalkette: erst die Erlösung als bezahlter Loskauf, dann die Vergebung als deren Rechtsfolge. Doch für ein solches Nacheinander hätte Paulus jedes Mittel zur Verfügung gehabt — ein hína, ein eis tó, ein diá mit Akkusativ, ein Partizip. Er verwendet keines davon. Die Kausalkette wird in den Vers hineingelesen; entnommen ist ihm nur eine Gleichsetzung.
Diese Gleichsetzung ist für die Sache entscheidend, weil die beiden Begriffe zusammen nicht beliebig gedeutet werden können. Áphesis ist in der Septuaginta das Wort des Erlassjahres und des Schuldenerlasses: 3. Mose 25,10 nennt das Jobeljahr das „Jahr der áphesis“, 5. Mose 15,1-2 ordnet alle sieben Jahre den Erlass der Darlehen an — und dort erhält der Gläubiger ausdrücklich nichts. Ein Begriff, dessen ganzer Sinn im Nicht-Eintreiben liegt, kann nicht das Eingetriebenwerden bezeichnen.
Dazu kommt der Maßstab, den der Vers selbst angibt. Katá mit Akkusativ nennt die Richtschnur, nach der etwas bemessen wird; hier lautet sie „nach dem Reichtum seiner Gnade“. Wäre eine Forderung beglichen worden, so wäre das Maß der Sache die Forderung — ihre Höhe, ihr Gegenwert, ihre vollständige Deckung. Paulus nennt als Maß nicht die Schuld und nicht den Preis, sondern den Reichtum des Gebers. Das ist die Sprache der Schenkung, nicht der Buchhaltung.
Paulus setzt Erlösung und Vergebung in eine Apposition: Die Erlösung ist die Vergebung. Was durch das Blut Christi geschieht, ist darum nicht die Tilgung einer Schuld, sondern ihr Erlass — und sein Maß ist nicht die Gerechtigkeit, sondern der Reichtum der Gnade.
Exegese: Schlüsselbegriffe und Wortfeld
apolýtrōsis — Erlösung, Freilassung
Das Wort ist eine Verstärkung von lýtron und trägt im weltlichen Griechisch die Bedeutung des Freikaufs von Gefangenen. Im Neuen Testament steht es zehnmal, und an mehreren dieser Stellen ist ein Zahlungsempfänger schlechterdings nicht denkbar: die „Erlösung unseres Leibes“ (Röm 8,23), der „Tag der Erlösung“ (Eph 4,30), und in Hebräer 11,35 die Freilassung, die die Märtyrer ausschlugen, um eine bessere Auferstehung zu erlangen. Dort bezeichnet es schlicht das Freikommen.
Der Rakower Katechismus hat diesen Sachverhalt in ein Bild gefasst, das die Metapher gerade nicht abschwächt, sondern sie zu Ende denkt: Gefangener, Gefangenhalter, Erlöser und Lösegeld seien allesamt vorhanden — nur eben kein Empfänger. Genau an dieser Stelle bricht der Vergleich mit dem gewöhnlichen Loskauf, und genau dort setzt die sozinianische Auslegung an.
diá toû haímatos — „durch sein Blut“
Diá mit Genitiv bezeichnet das Mittel, durch das etwas zustande kommt, nicht den Preis, gegen den es eingetauscht wird. Für einen Kaufpreis stünde im Griechischen der Genitiv des Preises oder die Präposition antí; für eine Bezahlung an jemanden ein Dativ. Der Vers sagt also, wodurch die Befreiung geschieht — nicht, wem etwas entrichtet wurde.
Auch der alttestamentliche Hintergrund des Blutes weist in diese Richtung. Blut besiegelt den Bund (2. Mose 24,8), es reinigt das Heiligtum (3. Mose 16), und nach 3. Mose 17,11 hat Gott selbst es „auf dem Altar gegeben“, damit es sühne. Der Gott, der das Mittel gibt, ist nicht der Gläubiger, der eine Zahlung entgegennimmt. Wer aus dem Blut eine Kaufsumme macht, muss Gott zugleich zum Geber und zum Empfänger derselben Summe erklären.
áphesis — Erlass, Freilassung, Erlassjahr
Kein Begriff des Verses ist so eindeutig. In der Septuaginta übersetzt áphesis das hebräische derôr und schemitta: die Freilassung der Sklaven im Jobeljahr und den Erlass der Schulden im siebten Jahr. Beides sind Rechtsakte, deren Wesen darin besteht, dass niemand etwas bekommt. Jesus nimmt dieses Wort in seiner Antrittspredigt zweimal auf, als er Jesaja 61 auf sich bezieht: „den Gefangenen, dass sie frei sein sollen… die Zerschlagenen, dass sie frei und ledig sein sollen“ (Lk 4,18).
Im Neuen Testament ist áphesis fast durchweg mit „der Sünden“ oder „der Übertretungen“ verbunden und bezeichnet dann den Verzicht des Gekränkten auf seinen Anspruch. Das Gegenteil des Erlassens ist nicht das Vergessen, sondern das Einfordern. Wenn Paulus in Epheser 1,7 also die Erlösung als áphesis bestimmt, sagt er damit zugleich, dass hier nichts eingefordert wurde.
paraptōmata — Übertretungen, Fehltritte
Paulus wählt hier nicht hamartíai (Sünden) und nicht opheilēmata (Schulden), sondern paraptōmata, wörtlich die Fehltritte, das Danebentreten. Das Wort ist damit kein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht; es benennt eine Verfehlung im Verhältnis, nicht einen bezifferbaren Posten. Die Parallelstelle Kolosser 1,14 setzt an dieselbe Stelle hamartiōn — beide Ausdrücke sind hier offenbar austauschbar, was gegen jede engführende juristische Bestimmung spricht.
Das heißt nicht, dass Paulus die Sache verharmloste. Im selben Brief heißt es zwei Kapitel später, wir seien „tot durch Übertretungen und Sünden“ gewesen (Eph 2,1.5). Der Begriff wiegt schwer — aber er wiegt moralisch und personal, nicht kommerziell. Wo kein Betrag ist, kann auch kein Betrag beglichen werden; was hier geschieht, ist Versöhnung zwischen Personen.
katá to ploûtos tēs cháritos — „nach dem Reichtum seiner Gnade“
Die Wendung nennt den Maßstab, und Paulus gebraucht sie im Epheserbrief noch zweimal in genau diesem Sinn: Gott handelt „nach dem überschwänglichen Reichtum seiner Gnade“ (2,7) und stärkt „nach dem Reichtum seiner Herrlichkeit“ (3,16); Philipper 4,19 fügt dieselbe Formel hinzu. Immer ist die Bezugsgröße die Fülle des Gebenden, nie der Bedarf oder die Schuld des Empfangenden.
Damit ist der Vers in sich schlüssig: Ein Erlass, der nach dem Vermögen dessen bemessen wird, der ihn gewährt, ist eine Schenkung. Eine Zahlung dagegen wird nach dem bemessen, was geschuldet wird. Beide Maßstäbe schließen einander aus, und Paulus nennt nur einen von ihnen.
Vergleich der Auslegungen
Sozzini und der Rakower Katechismus zu Erlösung und Vergebung
Sozzini geht die Frage nicht über die Vokabel „Blut“ an, sondern über die Verträglichkeit der beiden Begriffe, die Epheser 1,7 in einem Atemzug nennt. Sein Ausgangspunkt ist ein Sachverhalt, den beide Seiten zugeben: dass wir durch Christus Vergebung empfangen haben. Daran schließt er seine entscheidende Frage:
„Doch was verlangen wir darüber hinaus, da es sowohl unter allen feststeht als auch überall geschrieben ist, dass wir durch Christus von Gott die Sündenvergebung empfangen haben? Was ist der Vergebung mehr entgegengesetzt als eine wahre und vollständige Genugtuung?“
Fausto Sozzini, „Über Jesus Christus den Retter“, Dritter Teil, ‚Vergebung ohne Genugtuung‘
Der naheliegende Einwand lautet, die beiden Begriffe schlössen einander nur dann aus, wenn derselbe zahle, dem auch vergeben werde — ein Dritter aber könne durchaus für den Schuldner eintreten. Sozzini hält diese Auskunft für unhaltbar, und zwar aus einem Grund, der nichts mit Theologie und alles mit dem Begriff des Erlassens zu tun hat:
„Denn es wird demjenigen nicht wirklich vergeben, für den ein anderer vollständig Genugtuung leistet. Denn wozu bedarf es der Rückerstattung, oder wie kann sie bestehen, wo keine Schuld mehr vorhanden ist? Aber es gibt keine Schuld mehr, wo bereits für sie voll Genugtuung geleistet worden ist.“
Fausto Sozzini, „Über Jesus Christus den Retter“, Dritter Teil, ‚Vergebung ohne Genugtuung‘
Das Argument ist rein begrifflich und darum schwer zu umgehen. Wer eine Schuld einzieht — gleichgültig bei wem —, hat sie nicht erlassen; und wer sie erlässt, zieht sie nicht ein. Sozzini fasst den Befund in einen einzigen Satz zusammen, der wie eine Definition klingt:
„Denn eine wahre Genugtuung kann mit der Vergebung nicht bestehen.“
Fausto Sozzini, „Über Jesus Christus den Retter“, Dritter Teil, ‚Vergebung ohne Genugtuung‘
Damit ist aber die Frage noch nicht beantwortet, welchen Sinn dann das Kreuz hat — und Sozzini weicht ihr nicht aus. Seine Antwort besteht darin, dass er die Gnade nicht halbiert, sondern verdoppelt. Wo die Genugtuungslehre eine einzige Freigebigkeit kennt (Gott stellt den Preis), zählt Sozzini deren zwei, und beide bleiben Gnade:
„Denn die Freigebigkeit Gottes bei der Vergebung unserer Sünden ist tatsächlich eine doppelte: Die eine besteht darin, dass er uns eine so große Schuld unentgeltlich erlassen und auf sein Recht verzichten wollte, ohne Strafe zu verhängen. Die andere darin, dass er, damit wir die Befreiung durch eine so gewaltige Wohltat genießen könnten, uns seinen eingeborenen Sohn geschenkt hat.“
Fausto Sozzini, „Über Jesus Christus den Retter“, Dritter Teil, ‚Vergebung ohne Genugtuung‘
Genau diese Doppelung steht in Epheser 1,7. Der Vers nennt beides nebeneinander — das Blut Christi und den Reichtum der Gnade —, ohne das eine zur Bedingung des anderen zu machen. Sozzinis Lesart erklärt, warum das keine Spannung ist: Das erste ist der Aufwand, den Gott sich die Sache kosten lässt; das zweite ist der Maßstab, nach dem er handelt.
Der Rakower Katechismus führt dieselbe Auslegung im Abschnitt über die Bedeutung der Erlösung durch. Er bestreitet die Loskauf-Metapher nicht, sondern buchstabiert sie aus — Gefangener, Gefangenhalter, Erlöser, Lösegeld — und benennt dann präzise die eine Stelle, an der der Vergleich nicht mehr trägt:
„Der Unterschied besteht nur darin, dass bei dieser unserer Befreiung von den Sünden selbst niemand da ist, der etwas als Lösegeld empfängt, was bei der ‚Erlösung‘ im eigentlichen Sinne stets der Fall sein muss.“
Rakower Katechismus, ‚Die Bedeutung der Erlösung durch Christus‘
Auf die naheliegende Frage, warum die Schrift dann überhaupt zu einem Bild greift, das einen Empfänger nahelegt, gibt derselbe Abschnitt eine Antwort, die den Vers Epheser 1,7 unmittelbar erhellt. Sie erklärt, weshalb dort vom Blut und nicht vom bloßen Willen Gottes die Rede ist:
„Denn Befreiung kann ohne Liebe geschehen, zumal ohne große Liebe, doch Erlösung, die durch Aufwand geschieht, und umso mehr durch Blut statt durch Geld, kann auf keine Weise ohne höchste Liebe vollbracht werden.“
Rakower Katechismus, ‚Die Bedeutung der Erlösung durch Christus‘
Das ist der Grund, aus dem die polnischen Brüder das Wort „Erlösung“ nie streichen wollten. Die Metapher sagt etwas, das eine bloße Amnestie nicht sagen würde: dass diese Befreiung Gott etwas gekostet hat. Nur ist der Adressat dieses Aufwands nicht ein Gläubiger, sondern wir — und was er beweist, ist nicht die Unnachgiebigkeit der Gerechtigkeit, sondern die Höhe der Liebe.
Logische Argumente
Aus Epheser 1,7 ergeben sich folgende Argumente für die sozinianische Auslegung:
- Argument von der Apposition. Die beiden Akkusative tēn apolýtrōsin und tēn áphesin stehen unverbunden nebeneinander, beide mit Artikel. Das ist die geläufige erklärende Apposition, in der das zweite Glied das erste bestimmt. Paulus definiert die Erlösung als die Vergebung — nicht als deren Vorbedingung.
- Argument vom fehlenden Kausalzeichen. Hätte Paulus ein Nacheinander von Bezahlung und Erlass gemeint, standen ihm alle Mittel des Griechischen zur Verfügung: hína, eis tó, diá mit Akkusativ, ein Partizip. Er verwendet keines davon. Eine Kausalkette muss also hinzugedacht werden.
- Argument vom Maßstab. Katá mit Akkusativ nennt die Richtschnur, und sie lautet „nach dem Reichtum seiner Gnade“. Eine beglichene Forderung hätte als Maß die Forderung. Wo als Maß das Vermögen des Gebenden genannt wird, liegt eine Schenkung vor.
- Argument vom Wortfeld der áphesis. In der Septuaginta ist áphesis das Wort des Jobeljahrs und des Schuldenerlasses (3. Mose 25,10; 5. Mose 15,1-2), und dort erhält der Gläubiger ausdrücklich nichts. Ein Begriff, dessen ganzer Sinn im Nicht-Eintreiben besteht, kann nicht das Eintreiben bezeichnen.
- Argument vom Wortgebrauch der apolýtrōsis. Das Wort steht im Neuen Testament zehnmal, und an mehreren Stellen ist ein Empfänger undenkbar: die Erlösung des Leibes (Röm 8,23), der Tag der Erlösung (Eph 4,30), die ausgeschlagene Freilassung der Märtyrer (Hebr 11,35). Der Wortgebrauch der Schrift ist Befreiung, nicht Transaktion.
- Argument von der Präposition. Diá mit Genitiv nennt das Mittel, durch das etwas geschieht, nicht den Preis, gegen den es getauscht wird. Ein Kaufpreis stünde im Genitiv des Preises oder mit antí. „Durch sein Blut“ beantwortet die Frage nach dem Wodurch, nicht die nach dem Wem.
- Argument vom Gattungsrahmen. Vers 7 steht mitten in einem Lobspruch, dessen Kehrvers dreimal auf das Lob der Herrlichkeit hinausläuft (V.6.12.14) und dessen erste Fassung ausdrücklich „seiner herrlichen Gnade“ gilt. Ein Lobpreis rühmt, was geschenkt wurde — nicht, was ordnungsgemäß beglichen wurde.
- Argument von der Parallelstelle. Kolosser 1,14 bietet dieselbe Apposition — „die Erlösung, die Vergebung der Sünden“ — ohne die Blutwendung, die dort erst spät in die Textüberlieferung geriet. Der feste Kern der Formel ist also die Gleichsetzung; die Blutwendung ist ihre nähere Bestimmung, nicht ihre Bedingung.
- Argument von der Unvereinbarkeit. Erlass und volle Bezahlung schließen einander aus: Wo getilgt ist, bleibt nichts zu erlassen; wo erlassen wird, ist nichts getilgt worden. Der Vers nennt beides in einem Atemzug — also kann das eine nicht die Bezahlung des anderen sein.
- Argument von der Nachahmung. Derselbe Brief gebietet: „vergebt einander, wie auch Gott euch vergeben hat in Christus“ (Eph 4,32). Christliche Vergebung besteht nicht darin, sich bei einem Dritten schadlos zu halten. Wäre Gottes Vergeben so beschaffen, wäre es als Vorbild unbrauchbar.
Biblische Querverweise
Kolosser 1,14 — dieselbe Apposition, ohne Blutwendung
„In dem wir die Erlösung haben, nämlich die Vergebung der Sünden.“ Der Vers bietet die Formel in ihrer knappsten Gestalt; die Wendung „durch sein Blut“ fehlt in den ältesten Handschriften und ist erst später aus Epheser 1,7 übernommen worden. Was übrigbleibt, ist genau die Gleichsetzung: Erlösung heißt Vergebung.
3. Mose 25,10 und 5. Mose 15,1-2 — das Erlassjahr
Das Jobeljahr wird in der Septuaginta als Jahr der áphesis ausgerufen, und alle sieben Jahre gebietet das Gesetz den Erlass der Darlehen. In beiden Fällen ist der Rechtsakt gerade dadurch definiert, dass der Gläubiger auf seinen Anspruch verzichtet. Wer wissen will, was das Wort meint, das Paulus in Epheser 1,7 gebraucht, findet hier seine Urszene.
Lukas 4,18-19 — die Antrittspredigt
Jesus liest Jesaja 61 und gebraucht dabei zweimal dasselbe Wort: den Gefangenen Freilassung, den Zerschlagenen Freilassung, dazu das „Gnadenjahr des Herrn“. Sein öffentliches Programm ist damit von Anfang an in der Sprache des Erlassjahres formuliert. Die Vergebung, von der Epheser 1,7 spricht, ist die Erfüllung dieser Ankündigung, nicht die Abwicklung eines Prozesses.
Matthäus 18,23-35 — der König, der erlässt
Im Gleichnis vom unbarmherzigen Knecht erlässt der König eine unbezahlbare Summe auf bloße Bitte hin. Er treibt sie weder beim Schuldner noch bei einem Dritten ein; das Erlassen selbst ist die Wohltat. Genau daran misst Jesus anschließend das Verhalten des Knechts — und genau dieses Bild liegt der sozinianischen Auslegung von áphesis zugrunde.
Römer 3,24 — „umsonst“ und „Erlösung“ in einem Satz
„Gerechtfertigt umsonst durch seine Gnade, durch die Erlösung, die in Christus Jesus ist.“ Das Adverb dōreán heißt „geschenkweise“; Sozzini hat ihm eine eigene philologische Erörterung gewidmet. Dass Paulus es unmittelbar neben die Erlösung stellt, zeigt, dass die beiden Begriffe für ihn keine Spannung bilden. Vgl. den Eintrag zu Römer 3,25-26.
Römer 8,23 — die Erlösung des Leibes
Paulus gebraucht dasselbe Wort apolýtrōsis für die noch ausstehende Befreiung des Leibes bei der Auferstehung. Hier ist offenkundig kein Empfänger eines Kaufpreises im Blick, sondern schlicht das Freiwerden von Vergänglichkeit. Der Wortgebrauch desselben Verfassers ist der beste Kommentar zu Epheser 1,7.
Epheser 4,32 — Gottes Vergeben als Vorbild
„Vergebt einander, wie auch Gott euch vergeben hat in Christus.“ Sozzini hat aus dieser Stelle ein schärferes Argument gezogen: Dürften Christen sich für erlittenes Unrecht bei irgendeinem Dritten schadlos halten, so wäre das Gebot sinnlos. Das Vorbild funktioniert nur, wenn Gottes Vergeben ein wirkliches Erlassen ist.
2. Mose 34,6-7 — der vergebende Gott vor Golgatha
Gott offenbart sich Mose als „barmherzig und gnädig…, der Schuld, Übertretung und Sünde trägt“. Das hebräische nasa’ heißt hier zugleich „tragen“ und „hinwegnehmen“; der Rakower Katechismus hat gerade auf diese Doppeldeutigkeit hingewiesen. Wenn Gott Jahrhunderte vor Christus vergeben hat, ohne dass ihm jemand Genugtuung leistete, dann ist Vergebung ohne Genugtuung nicht undenkbar.
Einwände und sozinianische Antworten
Einwand 1: „Der Vers sagt es doch selbst — durch sein Blut. Ohne Blut keine Vergebung.“
Paulus nennt ausdrücklich das Blut als das, wodurch die Erlösung geschieht. Hebräer 9,22 zieht daraus die Regel: ohne Blutvergießen geschieht keine Vergebung. Damit ist der Preischarakter des Todes Christi biblisch festgeschrieben.
Die sozinianische Auslegung streicht das Blut nicht, sie bestimmt seine grammatische Rolle. Diá mit Genitiv nennt das Mittel, durch das etwas zustande kommt — nicht den Gegenwert, gegen den es eingetauscht wird. Für einen Preis stünde der Genitiv des Preises oder antí, für einen Empfänger ein Dativ. Beides fehlt.
Der alttestamentliche Hintergrund weist in dieselbe Richtung. Blut besiegelt den Bund (2. Mose 24,8) und reinigt das Heiligtum (3. Mose 16); nach 3. Mose 17,11 hat Gott selbst es „auf dem Altar gegeben“, damit es sühne. Wer daraus eine Kaufsumme macht, muss Gott zum Geber und zum Empfänger derselben Summe erklären — eine Verlegenheit, die der Text nicht erzeugt, sondern die Auslegung.
Hebräer 9,22 schließlich sagt schedón, „beinahe alles“ werde mit Blut gereinigt — die Einschränkung steht im Text und bricht die behauptete Ausnahmslosigkeit. Der Vers redet zudem über die Ordnung des alttestamentlichen Kults, nicht über die Bedingungen göttlichen Vergebens überhaupt. Vgl. den Eintrag zu Hebräer 9,22.
Einwand 2: „Erlösung heißt Loskauf. Wo ein Preis ist, ist ein Empfänger.“
Apolýtrōsis ist der Fachausdruck für den Freikauf von Sklaven und Kriegsgefangenen. Ein Loskauf ohne Empfänger ist kein Loskauf, sondern eine leere Redensart. Wer den Empfänger streicht, streicht das Wort.
Der Einwand wäre triftig, wenn der biblische Sprachgebrauch dem weltlichen folgte. Er tut es nicht. Von den zehn neutestamentlichen Belegen des Wortes lassen mehrere überhaupt keinen Empfänger zu: die „Erlösung unseres Leibes“ (Röm 8,23), der „Tag der Erlösung“ (Eph 4,30), und in Hebräer 11,35 die Freilassung, die Märtyrer ausschlugen. In allen drei Fällen heißt das Wort schlicht Freiwerden.
Der Rakower Katechismus hat den Punkt nicht durch Wegdeuten erledigt, sondern durch Ausbuchstabieren: Gefangener, Gefangenhalter, Erlöser und Lösegeld seien sämtlich vorhanden, „der Unterschied besteht nur darin, dass bei dieser unserer Befreiung von den Sünden selbst niemand da ist, der etwas als Lösegeld empfängt“. Dass eine Metapher an einer Stelle nicht deckt, ist keine Schwäche der Metapher, sondern ihr normaler Zustand.
Dieselbe Beobachtung gilt für das Alte Testament, dessen Sprache Paulus übernimmt. Gott „erlöst“ Israel aus Ägypten (2. Mose 6,6), er „erlöst“ David und Abraham — und niemand hat je gefragt, wem er dabei etwas gezahlt hätte. Vgl. dazu auch den Eintrag zu Markus 10,45.
Einwand 3: „Wenn Gott einfach erlässt, wozu dann das Kreuz?“
Hätte Gott ohne weiteres vergeben können, so wäre der Tod seines Sohnes eine grausame Überflüssigkeit. Nur die Notwendigkeit der Genugtuung erklärt, warum Christus sterben musste — und macht das Kreuz zum Beweis göttlicher Gerechtigkeit statt zu einer sinnlosen Härte.
Sozzini beantwortet diese Frage nicht mit einer Verkleinerung des Kreuzes, sondern mit einer Verdoppelung der Gnade. Die eine besteht darin, dass Gott „uns eine so große Schuld unentgeltlich erlassen und auf sein Recht verzichten wollte, ohne Strafe zu verhängen“; die andere darin, dass er „uns seinen eingeborenen Sohn geschenkt hat“, damit wir dieser Befreiung auch teilhaftig würden. Die zweite Gabe ist nicht die Bedingung der ersten, sondern ihr Weg zu uns.
Was dieser Weg umfasst, sagt das Neue Testament ausführlich: Christi Tod besiegelt den neuen Bund (Mt 26,28), erweist Gottes Liebe (Röm 5,8), bricht die Macht des Todes (Hebr 2,14-15), weiht ihn zum himmlischen Hohenpriester (Hebr 9,11-14) und ruft in die Nachfolge (1 Petr 2,21). Keiner dieser Aspekte setzt eine Strafleistung voraus; zusammen ergeben sie ein volles Heilsgeschehen.
Der Rakower Katechismus fügt den entscheidenden Grund hinzu, weshalb die Schrift dennoch die Sprache des Loskaufs wählt: „Befreiung kann ohne Liebe geschehen…, doch Erlösung, die durch Aufwand geschieht, und umso mehr durch Blut statt durch Geld, kann auf keine Weise ohne höchste Liebe vollbracht werden.“ Das Kreuz ist also nicht überflüssig, sondern beweist etwas anderes, als der Einwand annimmt — nicht die Unnachgiebigkeit der Gerechtigkeit, sondern die Höhe der Liebe.
Einwand 4: „Die Apposition beweist nichts — Erlösung kann Grund, Vergebung Folge sein.“
Auch eine Apposition kann eine Wirkung benennen: Die Erlösung bringt die Vergebung mit sich, und Paulus nennt beide zusammen, weil sie zusammengehören. Aus der grammatischen Nähe folgt keine sachliche Gleichsetzung.
Dass eine Apposition Grund und Folge verbinden kann, ist unbestritten. Nur bezeichnet sie sie nicht als Grund und Folge — und dafür hätte Paulus eindeutige Mittel gehabt. Ein Finalsatz, eine Präposition mit Akkusativ, ein Partizip: Jedes davon hätte die behauptete Reihenfolge ausgedrückt. Wer eine Kausalkette geltend macht, trägt die Beweislast, weil er dem Text etwas hinzufügt.
Die Gegenprobe liefert Kolosser 1,14. Dort steht dieselbe Apposition — „die Erlösung, die Vergebung der Sünden“ — ohne jede Erwähnung des Blutes, die erst spät in die Textüberlieferung geriet. Wenn die Erlösung dort ohne die vermeintliche Bezahlung auskommt und trotzdem dasselbe besagt, dann ist die Bezahlung nicht ihr Inhalt.
Vor allem aber müsste die Kausallesart erklären, wie sich die behauptete Folge mit dem Maßstab des Verses verträgt. „Nach dem Reichtum seiner Gnade“ ist die Bemessungsgrundlage des Ganzen; eine erfüllte Forderung aber wird nach der Forderung bemessen, nicht nach dem Vermögen des Empfängers. Der Vers nennt nur einen Maßstab, und es ist nicht der der Bilanz.
Einwand 5: „Römer 3,25 spricht vom Sühnemittel und von Gottes Gerechtigkeit.“
Paulus schreibt anderswo, Gott habe Christus als Sühnemittel aufgestellt, um seine Gerechtigkeit zu erweisen. Wenn Vergebung ohne weiteres möglich wäre, bräuchte Gottes Gerechtigkeit keinen Erweis. Epheser 1,7 ist im Licht dieser Stelle zu lesen.
Bemerkenswerterweise steht in genau demselben Zusammenhang das Adverb dōreán: „gerechtfertigt umsonst durch seine Gnade, durch die Erlösung, die in Christus Jesus ist“ (Röm 3,24). Paulus setzt also das Wort für „geschenkweise“ unmittelbar neben die Erlösung. Wer aus dem folgenden Vers eine Bezahlung herausliest, muss erklären, wieso der vorangehende sie ausdrücklich ausschließt.
Sozzini hat die Stelle in seiner Auslegung von Römer 3 ausführlich behandelt und den Sinn so bestimmt, dass Gott sich uns „so versöhnt gezeigt“ habe, dass er uns die Strafe der Sünden „erließ“ — und dass das Blut Christi hinzutrat, obwohl Gott dieser Befreiung „wahrhaftig nicht unvermögend war“. Das Hinzutreten des Blutes hat nach ihm die Wirkung, uns zur Annahme des Angebotenen zu bewegen und Gottes Wohlgewogenheit zu erweisen.
Sachlich hängt der Einwand daran, was „Gerechtigkeit Gottes“ heißt. Im alttestamentlichen Sprachgebrauch, dem Paulus folgt, ist tsedaqa nicht Strafgerechtigkeit, sondern rettende Bundestreue — jene Eigenschaft, um derentwillen Gott sein Volk aufrichtet. Wird sie so verstanden, erweist Gott sie im Vergeben und nicht im Bestrafen. Vgl. den ausführlichen Eintrag zu Römer 3,25-26.
Dogmatische Konsequenzen
Verbundene Verse
Folgende Stellen stützen, vertiefen oder kontrastieren die hier vorgetragene Auslegung:
- Kolosser 1,20 — Versöhnung „durch das Blut seines Kreuzes“: dieselbe instrumentale Wendung im Parallelbrief.
- Römer 3,25-26 — Hilastērion und Gerechtigkeit Gottes; im selben Zusammenhang steht das „umsonst“.
- Markus 10,45 — das Lösegeld-Wort und das Adressatenproblem des Loskaufs.
- 1. Petrus 1,18-19 — erlöst „von eurem nichtigen Wandel“: das Woraus der Befreiung, nicht ein Wem der Zahlung.
- Hebräer 9,22 — „beinahe alles“ wird mit Blut gereinigt: das schedón bricht die Ausnahmslosigkeit.
- Hebräer 9,11-14 — ewige Erlösung im hohepriesterlichen, nicht im juristischen Rahmen.
- Galater 3,13 — Loskauf vom Fluch des Gesetzes: Befreiung aus einer Lage, nicht Ablösung einer Forderung.
- 1. Johannes 2,2 — Christus als Sühne für die Sünden der ganzen Welt: universale Reichweite statt begrenzter Deckungssumme.
- Johannes 3,16 — Gott gibt aus Liebe; die Hingabe des Sohnes ist Ursprung, nicht Ergebnis der Gnade.
- Epheser 2,3 — die Lage des Menschen vor der Gnade, im selben Brief und mit demselben Wortfeld.
Zusammenfassung
Epheser 1,7 steht in einem Lobspruch, nicht in einem Lehrsatz über Rechtsverhältnisse, und seine Grammatik ist deutlicher, als die Auslegungsgeschichte vermuten lässt. Paulus stellt zwei Akkusative unverbunden nebeneinander — „die Erlösung…, die Vergebung der Übertretungen“ — und erklärt damit den ersten Ausdruck durch den zweiten. Die Erlösung ist die Vergebung; ein Nacheinander von Bezahlung und Rechtsfolge steht nicht im Text.
Beide Begriffe tragen diese Lesart. Áphesis ist in der Septuaginta das Wort des Erlassjahres, in dem der Gläubiger ausdrücklich nichts erhält; apolýtrōsis gebraucht Paulus selbst dort, wo ein Empfänger undenkbar ist, etwa für die Erlösung des Leibes bei der Auferstehung. Und „durch sein Blut“ nennt mit diá und Genitiv das Mittel, nicht den Preis. Den Maßstab der ganzen Sache gibt der Vers schließlich selbst an: nicht die Höhe einer Forderung, sondern den Reichtum der Gnade.
Sozzinis Beitrag zu dieser Stelle ist kein exegetischer Kunstgriff, sondern eine begriffliche Feststellung: „Eine wahre Genugtuung kann mit der Vergebung nicht bestehen.“ Wo eine Schuld vollständig getilgt ist, bleibt nichts zu erlassen; wo sie erlassen wird, wurde nichts getilgt. Was das Kreuz dann bedeutet, verschwindet dabei nicht — es verschiebt sich nur: vom Preis zur Gabe. Gottes Freigebigkeit ist nach Sozzini doppelt, und der Rakower Katechismus zieht daraus den Schluss, der diesen Vers am Ende trägt: Eine Befreiung kann ohne große Liebe geschehen — eine Erlösung durch Blut statt durch Geld kann es nicht.
