Matthäus 26,28 – Bundesblut zur Vergebung
„Mein Blut des Bundes, das für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden“ ist durchgehend Bundessprache. Christus zitiert das Mose-Wort vom Sinai (Ex 24,8) und die Verheißung Sacharjas (Sach 9,11); das Bild ist Bundesschluss, nicht Strafverhandlung. Vergebung ist nicht Folge einer an Gott gezahlten Strafsumme, sondern Inhalt des in Jer 31,31-34 verheißenen neuen Bundes — Christi Blut macht ihn rechtskräftig. Sozzini liest die Stelle konsequent testamentarisch (Hebr 9,15-17): der Tod aktiviert, er bezahlt nicht.
„Denn das ist mein Blut des neuen Bundes, das für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden.“
Matthäus 26,28
Kontext
Matthäus 26,26-29 berichtet das letzte Passamahl Jesu mit seinen Zwölf. In V.26 deutet er das Brot auf seinen Leib, in V.27-28 den Kelch auf sein „Blut des Bundes“. Das ist ein bewusst arrangiertes Deutewort: Christus selbst legt die symbolische Bedeutung seines bevorstehenden Todes fest — und wählt dabei das Vokabular des Sinai-Bundes, nicht das des Versöhnungstages.
Im engeren Erzählfaden steht das Wort zwischen der Ankündigung des Verrats (V.20-25) und dem Wort vom künftigen Trinken im Reich des Vaters (V.29). Letzteres ist eschatologisch: das Mahl weist nach vorn auf die Vollendung. Die Bedeutung des Bundesblutes ist also nicht rückwärts-gerichtet (Bezahlung einer Schuld), sondern vorwärts-gerichtet (Inkraftsetzung einer Heilsordnung).
Im weiteren Horizont der matthäischen Komposition gehört das Wort in den Bogen der Leidensverkündigungen (16,21; 17,22-23; 20,17-19) und kulminiert in der Aussage vom „Lösegeld für viele“ in 20,28 (parallel Mk 10,45). Beide Stellen, Mt 20,28 und 26,28, verwenden dasselbe „für viele“ (perí / antí pollôn) und sind miteinander zu lesen: Hingabe und Bundessetzung sind eine zusammenhängende Handlung.
Der at-liche Hintergrund ist eindeutig: Ex 24,8 berichtet, wie Mose das Volk mit dem Blut des Bundes besprengt und spricht: „Siehe, das ist das Blut des Bundes, den der HERR mit euch geschlossen hat.“ Jesus zitiert diese Formel beinahe wörtlich. Sach 9,11 verheißt die endzeitliche Freilassung der Gefangenen „um des Blutes deines Bundes willen“ — auch hier Bundesblut, kein Strafritus.
Lukas und Paulus (Lk 22,20; 1 Kor 11,25) bezeugen unabhängig die andere geliefte Form „dieser Kelch ist der neue Bund in meinem Blut“ — mit der ausdrücklichen Bezeichnung kainê diathêkê, neuer Bund. Beide Traditionen treffen sich im Bundesgedanken; keiner spricht von Strafbezahlung.
Sozinianische Kernthese
Sozinianisch ist Mt 26,28 das Bundesschluss-Wort des neuen Bundes. Die Sprache ist konsequent jene von Ex 24, nicht jene von Lev 16. Bundesblut wird gesprengt, um eine Heilsordnung in Kraft zu setzen; Sühnopferblut wird nach Lev 16 in das Allerheiligste getragen, um Tempelreinigung zu vollziehen. Christus wählt das erste Vokabular — und das ist eine theologische Vorentscheidung.
Vergebung ist im neuen Bund nicht Folge einer Strafzahlung, sondern Inhalt der Bundesverheißung (Jer 31,34: „Ich werde ihrer Sünden nicht mehr gedenken“). Diese Verheißung war längst vor Christi Tod ausgesprochen. Christi Blut aktiviert sie, schlägt sie aber nicht erst aus.
Das Verbum ekchynnómenon „vergossen werdend“ ist im at-lichen Hintergrund Bundesterminologie (Ex 24,6.8: Mose gießt die Hälfte des Bluts an den Altar und sprengt die andere Hälfte aufs Volk). Es gehört nicht zur Sprache der Strafvollstreckung; es bezeichnet einen Bundesritus.
Die Präpositionsformel eis áphesin hamartiôn mit eis + Akkusativ markiert in der Koiné konsequent Zielangabe oder Zweck, nicht mechanistische Bewirkung. Das Blut wird vergossen mit Blick auf die Vergebung — ihre Ratifizierung, nicht ihre Erkaufung.
Sozzini greift den Vers an mehreren Stellen seines Werks „Über Jesus Christus den Retter“ auf, am prägnantesten im zweiten Teil im Kontext der Sühnung. Sein zentrales Argument: Christi Blut hat die Vergebung nicht durch Strafausgleich erwirkt, sondern den durch Gott zuvor verheißenen neuen Bund in Kraft gesetzt — und genau dieser Bund enthält Vergebung.
„Mein Blut des Bundes“ meint Bundesblut wie in Ex 24, nicht Strafblut wie nach mittelalterlicher Satisfaktionstheorie. Vergebung ist Bundesinhalt — das Blut macht den Bund rechtsgültig, nicht Gott versöhnungsbereit.
Exegese: Schlüsselbegriffe und Wortfeld
Fünf Schlüsselbegriffe entscheiden die Auslegung von Mt 26,28 sprachlich-philologisch:
haíma tês diathêkês — „Blut des Bundes“
Die Wendung zitiert wörtlich Ex 24,8 LXX: idoù tò haíma tês diathêkês. Im at-lichen Originalkontext ist es das Blut, mit dem Mose das Volk und den Altar besprengt, nachdem Israel zur Befolgung der Bundesworte JHWHs verpflichtet wurde. Der Akt ist Bundesschließung — nicht Strafabwendung.
Auch Sach 9,11 verwendet die Formel: „um des Blutes deines Bundes willen lasse ich deine Gefangenen frei aus der Grube“. Die endzeitliche Befreiung wird durch das Bundesblut gerechtfertigt, nicht eine fremde Strafsumme. Jesus stellt sich bewusst in diese Traditionslinie, wenn er sein eigenes Blut so bezeichnet.
Die Strafsubstitutionsdogmatik liest hingegen haíma überwiegend von Lev 16 her (Hohepriester-Ritus, Sühnopferblut). Doch der Text setzt das Stichwort tês diathêkês „des Bundes“ daneben — und genau dadurch wird die kategoriale Einordnung erzwungen: es ist Bundesblut, nicht Versöhnungstagsblut.
diathêkê — Bund und Testament
Das griechische diathêkê hat im weltlichen Sprachgebrauch überwiegend die Bedeutung „letztwillige Verfügung“ (Testament), in der Septuaginta hingegen überwiegend „Bund“ (hebr. bêrít). Hebr 9,15-17 spielt mit der Doppeldeutigkeit beider Bedeutungen: in der einen Hinsicht ist Christi Tod Bundesinkraftsetzung, in der anderen Aktivierung eines Testaments durch den Tod des Erblassers.
Beide Aspekte konvergieren in einer Aussage: der Tod (das Blut) aktiviert eine bereits vorher beschlossene Verfügung. Er bezahlt nichts. Im Testamentsbild wäre die Vorstellung absurd, der Erblasser müsse durch seinen Tod den Erben die Erbschaft erkaufen; das Erbe ist schon vorgesehen, der Tod lässt es rechtskräftig werden.
Diese Beobachtung ist sozinianisch entscheidend: der neue Bund war im Heilsplan Gottes längst beschlossen (Jer 31,31-34), bevor Christus erschien. Christi Blut ist das Inkrafttretensereignis, nicht eine vorher fehlende Bedingung der Vergebung.
ekchynnómenon — „vergossen werdend“
Das partizipiale Präsens ekchynnómenon beschreibt das Vergossenwerden des Blutes. Im at-lichen Hintergrund (Ex 24,6 LXX: exechýthen) bezeichnet es das Vergießen des Bundesblutes auf den Altar; in Ex 24,8 wird dann von Mose das gleiche Blut auf das Volk gesprengt. Es ist Bundesritus, nicht Schlachtopferterminologie der Strafabsicht.
Eine Strafrechtsmetaphorik hätte andere Vokabeln zur Verfügung — etwa thuomenon „geopfert werdend“ oder paradídotai eis thánaton „dem Tod ausgeliefert“. Markus, Matthäus und Lukas wählen einmütig die Bundesvokabel.
In der at-lich geprägten Sprache des NT bezeichnet das Vergießen von Blut auch das Sterben unschuldiger Gerechter (Mt 23,35: „das vergossene gerechte Blut Abels“; Apg 22,20: das vergossene Blut des Stephanus). Auch dort: kein Strafausgleichsakt, sondern Bezeugung und Bundestreue bis in den Tod.
eis áphesin hamartiôn — „zur Vergebung der Sünden“
Die Präposition eis mit Akkusativ markiert in der Koiné Zweck, Ziel oder Bezugspunkt. Sie ist nicht ein juristisches Kausalwort „weil“ oder „um zu bezahlen“. Das Blut wird vergossen mit Blick auf die Vergebung — ihren Eintritt und ihre Verkündigung, nicht ihre kommerzielle Erkaufung.
Áphesis heißt „Loslassen, Erlass, Vergebung“. Das Wort steht in der Septuaginta für das Loslassen der Schuld, oft im Zusammenhang mit dem Erlassjahr (Lev 25; Dtn 15: áphesis tôn chreôn). Die Grundbedeutung ist erlassen, nicht bezahlt-bekommen. Auch das passt nicht zu Strafsubstitution.
Genau dieselbe Formel findet sich in Lk 24,47 (Apostelpredigt: „in seinem Namen wird Buße zur Vergebung der Sünden verkündigt“), Apg 2,38 (Taufe eis áphesin hamartiôn) und Mk 1,4 (Johannes-Taufe). In all diesen Stellen ist Vergebung Folge des Sich-Zuwendens und der Bundesinkraftsetzung — nirgends Folge einer Strafbezahlung.
perí pollôn — „für viele“
Die Wendung „für viele“ zitiert deutlich Jes 53,11-12 LXX, wo der Gottesknecht perí tôn hamartiôn pollôn „wegen der Sünden vieler“ und antallagma pollôn „für viele“ sein Leben einsetzt. Im hebräischen Idiom (rabbím) bedeutet „die vielen“ eine inkludierende Gesamtgröße, nicht eine begrenzte Auswahl.
Eine reformiert-restriktive Lesart (limited atonement: „für die Auserwählten“) ist exegetisch nicht zwingend. Wie schon bei Mk 10,45 ausgeführt, ist das „viele“ im inkludierenden Sinn zu lesen. Das passt auch zur Mahlsituation: Jesus stiftet einen Bund, der den Kreis der Zwölf weit übersteigt.
Wichtig für die sozinianische Lesart: das Bild ist Solidarität und Bundeshandeln „für viele“, nicht juridische Vertretung „anstelle vieler“. Die Präposition perí mit Genitiv ist nicht substitutiv (anti wäre das, und auch dort ist die Substitutionslesart nicht zwingend, vgl. Markus 10:45).
Vergleich der Auslegungen
Bezug auf Fausto Sozzini
Sozzini behandelt Mt 26,28 ausführlich im zweiten Teil seines Hauptwerks „Über Jesus Christus den Retter“, im Zusammenhang seiner Auseinandersetzung mit der Genugtuungslehre. Sein Schlüsselargument: das Blutvergießen Christi sollte nicht Gott bewegen, sondern den neuen Bund in Kraft setzen.
Nicht deshalb sprach Christus so, weil sein Tod oder sein Blutvergießen Gott dazu bewegen sollte, uns die Vergebung der Sünden zu gewähren, oder weil es ihn mit uns versöhnen sollte; sondern weil es notwendig war, dass Christus selbst sterbe und sein Blut vergieße, damit wir Sünder die Vergebung im neuen Bund, der uns von Gott selbst durch ihn in einem edleren Bund zuvor angeboten worden war, erlangten und folglich vom ewigen Tod befreit würden.
Fausto Sozzini, Zweiter Teil · Christi Tod und Sühnopfer
Sozzini zerlegt das Wort in zwei nicht zu vermischende Aussagen. Erstens: Christi Blutvergießen wirkt nicht auf Gott, nicht als ein Akt, der die göttliche Vergebungsbereitschaft erst herstellt. Zweitens: Christi Blutvergießen wirkt auf uns, indem es den neuen Bund rechtsgültig macht, dessen Inhalt die Vergebung der Sünden und die Befreiung vom ewigen Tod ist.
Mit dieser Unterscheidung wahrt Sozzini die at-liche Logik: Gott ist nicht der zu Besänftigende, sondern der von sich aus Vergebende. Der neue Bund war „in einem edleren Bund zuvor angeboten“ — er war im Heilsplan Gottes längst beschlossen, bevor Christus erschien. Christi Blut macht ihn aktiv.
Im Rakower Katechismus (Frage zum Priesteramt Christi) wird dieselbe Linie aufgenommen: „Christus hat den neuen Bund durch sein Blut besiegelt und das neue Testament durch seinen Tod bekräftigt“ (im Anschluss an Hebr 9,15-17; 13,20). Das Bild ist Siegel und Aktivierung, nicht Strafbezahlung.
Sozzini wendet auch das testamentarische Argument an: Wie ein Testament durch den Tod des Erblassers in Kraft tritt (Hebr 9,16-17), so tritt der neue Bund durch Christi Tod in Kraft. Niemand hält einen Erblasser-Tod für eine an die Erben gerichtete Strafzahlung. Genau diese Logik ist auf Mt 26,28 zu übertragen.
Buchübersicht zu den Schriften Sozzinis
Logische Argumente
Die folgenden Argumente sprechen gegen die Strafsubstitutionslesart und für die Bundesschluss-Lesart von Mt 26,28:
- Bundessprache von Ex 24,8. Jesus zitiert das Mose-Wort beinahe wörtlich. Im Sinai-Bund ist das Blut Bundessiegel, nicht Strafritus. Wer Mt 26,28 von Lev 16 her liest, ignoriert das deutliche Zitatsignal in Mt 26,28 selbst.
- Sacharja-Verheißung. Sach 9,11 erwartet die endzeitliche Befreiung der Gefangenen „um des Blutes deines Bundes willen“. Jesus stellt sich in diese prophetische Linie. Das Bild ist Bundeswirkung, nicht Strafbezahlung.
- Jer 31,31-34 als Bundesgrundlage. Der neue Bund war längst verheißen mit dem ausdrücklichen Inhalt „Ich werde ihrer Sünden nicht mehr gedenken“. Die Vergebung ist also vor Christi Blut bereits Bundesinhalt. Christi Blut aktiviert sie; es schafft sie nicht erst.
- Testamentslogik nach Hebr 9,15-17. Hebräer kommentiert das Geschehen ausdrücklich testamentarisch: ein Testament wird erst durch den Tod des Erblassers rechtskräftig. Wirkung des Todes ist Aktivierung, nicht Bezahlung an einen Adressaten.
- Verbsemantik ekchynnómenon. Das Vergießen ist Bundesritus-Vokabular (Ex 24,6 LXX), nicht Schlachtopfertechnik des Versöhnungstages. Wer das Vokabular kennt, kann den Bezug nicht übersehen.
- Präpositionssemantik eis. Eis mit Akkusativ markiert Zielangabe, nicht mechanistische Bewirkung. „Zur Vergebung“ ist Zweck-, nicht Kausalformel. Die parallel formulierte Taufe „eis áphesin hamartiôn“ (Apg 2,38) ist auch nicht Strafbezahlung.
- Mahlsymbolik. Christus stiftet einen Bund im Kreis seiner Jünger; er vollzieht keine forensische Verhandlung. Das Mahl ist Bundessetzungsakt nach at-lichem Muster (Gen 26,30; Ex 24,11; Ps 23,5).
- Eschatologische Ausrichtung (Mt 26,29). Direkt nach dem Bundesblut-Wort blickt Jesus auf das künftige gemeinsame Trinken im Reich des Vaters. Das ist vorwärts gerichtete Bundeshoffnung, nicht rückwärts gerichtete Strafabwicklung.
- Inkonsistenz der Strafzahlungslesart. Eine Strafzahlung verlangt Adressaten. Bei Mt 26,28 müsste Gott Empfänger seiner eigenen Bezahlung sein — logisch zirkulär, wie schon bei Markus 10:45 ausgeführt. Die Bundeslesart entgeht dem.
- Konsistenz mit Lk 22,20 / 1 Kor 11,25. Die parallele Tradition spricht ausdrücklich vom „neuen Bund in meinem Blut“ und verwendet die Vokabel kainê diathêkê. Auch dort: Bundesstiftung, nicht Strafvollzug.
Biblische Querverweise
Folgende Stellen sind für das richtige Verständnis von Mt 26,28 essentiell und tragen die bundestheologische Auslegung:
Exodus 24,6-8 — Bundesblut am Sinai
Mose „gießt die Hälfte des Blutes in Schalen und sprengt die andere Hälfte an den Altar“; nach der Verlesung der Bundesworte besprengt er auch das Volk und spricht: „Siehe, das Blut des Bundes, den der HERR mit euch geschlossen hat.“ Diese Formel zitiert Jesus in Mt 26,28 ausdrücklich. Das Bild ist Bundessiegelung — nicht eine Strafleistung an Gott. Wer die Sinai-Szene kennt, kann das Bundesblut Christi nicht ohne weiteres als Strafritus lesen.
Sacharja 9,11 — eschatologische Bundesbefreiung
„Auch du — um des Blutes deines Bundes willen lasse ich deine Gefangenen frei aus der wasserlosen Grube.“ Der Prophet verbindet Bundesblut mit der endzeitlichen Befreiung. Jesus, der dieses Wort hörbar in Mt 26,28 mitklängen lässt, deutet sein Sterben als bundesgesteuerte Befreiungstat — nicht als Strafbezahlung an Gott.
Jeremia 31,31-34 — Verheißung des neuen Bundes
„Ich werde mit dem Haus Israel einen neuen Bund schließen … und ich werde ihrer Sünden nicht mehr gedenken.“ Die Vergebung ist Inhalt dieses neuen Bundes — nicht erst durch eine Strafzahlung herzustellen. Christi Blut aktiviert nach Mt 26,28 genau diesen jeremianischen Bund. Damit ist die sozinianische Lesart kanonisch verankert.
Hebräer 9,15-17 — Tod aktiviert Testament/Bund
„Wo ein Testament ist, da muss der Tod dessen geschehen, der es errichtet hat … bei Lebenden ist es nie in Kraft.“ Der Hebräerbrief reflektiert ausdrücklich die Bedeutung von Christi Tod im Bild eines Testaments. Aktivierung, nicht Strafbezahlung, ist die theologische Pointe. Mt 26,28 wird so explizit kommentiert.
Hebräer 8,8-12 — Zitat Jer 31 als christologische Erfüllung
Hebr 8 zitiert Jer 31,31-34 fast vollständig und bezeichnet den durch Christus gestifteten Bund als die Erfüllung der jeremianischen Verheißung. Der Inhalt ist ausdrücklich Vergebung. Damit liegt eine kanonische Verbindung zwischen Mt 26,28 und Jer 31 vor, die die Bundeslesart bestaetigt.
Hebräer 12,24 — Mittler des neuen Bundes
„Ihr seid hinzugetreten zu Jesus, dem Mittler des neuen Bundes, und zum Blut der Besprengung, das Besseres redet als das Blut Abels.“ Christi Blut ist Mittlerblut, nicht Bezahlblut. Es „redet“ — es bezeugt einen vor Gott gültigen Bundesakt. Das ist die hebräische Logik des Bundesblutes.
Lukas 22,20 / 1. Korinther 11,25 — „neuer Bund in meinem Blut“
Beide unabhängigen Traditionen formulieren das Bechertwort ausdrücklich als kainê diathêkê. Damit ist die Bundeslesart von Mt 26,28 nicht eine spätere Theorie, sondern früheste apostolische Erinnerung. Bezahlsprache findet sich an keiner Stelle der Abendmahlsworte.
Jesaja 53,11-12 — „für viele“ im Gottesknechtslied
„Durch sein Erkennen wird mein Knecht, der Gerechte, vielen Gerechtigkeit schaffen, denn er trägt ihre Sünden.“ Die Wendung „für viele“ in Mt 26,28 zitiert diesen Text. Wie im Eintrag zu Jesaja 53,5 erläutert, ist die Knechtsfigur dort Solidaritätsträger, nicht juridisch Bestrafter. Damit wird die Strafsubstitutionsdeutung auch von Jes 53 her nicht erzwungen.
Einwände und sozinianische Antworten
Einwand 1: „Blutvergießen ist immer Opferterminologie und damit Strafritus.“
Vergossenes Blut sei in der hebräischen Bibel kultische Sprache. Wer von Blutvergießen spricht, spricht von Sühnopfer; und Sühnopfer heißt Strafvollzug am Stellvertreter.
Die Prämisse ist zu eng. Vergossenes Blut ist in der hebräischen Bibel ein Sammelbegriff für das Sterben von Menschen oder Tieren; der konkrete kategoriale Kontext entscheidet, was gemeint ist. Ex 24,8 ist Bundesritus, Lev 16 ist Versöhnungstag, Gen 9,6 ist Strafurteil, Mt 23,35 ist Martyrium. Die Vokabel als solche legt nichts fest.
Im Fall von Mt 26,28 entscheidet der textinterne Zitatmarker. „Blut des Bundes“ (haíma tês diathêkês) zitiert wörtlich Ex 24,8, nicht Lev 16. Es gibt keinen exegetischen Grund, das Zitat zu übergehen und stattdessen einen anderen Hintergrundtext herbeizuziehen.
Auch der Versöhnungstag-Hintergrund (Lev 16) wird im NT eigens reflektiert — aber in Hebräer 9-10, nicht in Mt 26,28. Wer Mt 26,28 zwingend von Lev 16 her liest, vermischt zwei kanonisch unterscheidbare Bildwelten und verliert die Pointe von Mt 26,28.
Außerdem ist auch das at-liche Sühnopfersystem nicht ein juridisches Strafvollzugsverfahren am Stellvertreter, sondern ein kultisch-symbolischer Reinigungsritus. Selbst wenn man Mt 26,28 unter Lev 16 lesen wollte, wäre damit Strafsubstitution noch nicht bewiesen.
Einwand 2: „Zur Vergebung der Sünden“ bedeute eindeutig kausale Bezahlung.
Die Formel eis áphesin hamartiôn sage offen, dass die Vergebung durch das Blut erkauft werde — also Strafzahlung.
Eis mit Akkusativ in der Koiné markiert Zielangabe, nicht kausale Bewirkung. Die Konstruktion sagt: das Blut wird vergossen mit Blick auf oder zum Zweck der Vergebung — sie ist Zielpunkt der Bundesinkraftsetzung, nicht ein durch Bezahlung erkauftes Gut.
Die parallele Wendung in Apg 2,38 (Taufe eis áphesin hamartiôn) und Mk 1,4 (Johannes-Taufe) zeigt: weder die Taufe noch die Buße bewirken die Vergebung im Sinne einer Bezahlung. Sie sind Zielausrichtung und Bundesakt. Dasselbe gilt für Mt 26,28.
Sozzini hebt das im zweiten Teil seines Werkes ausdrücklich hervor: das Blut Christi sollte nicht Gott bewegen, sondern uns die Vergebung „im neuen Bund“ zukommen lassen. Die Präpositionssyntax trägt das. Die Bezahlungslesart muss erst durch eine externe dogmatische Vorentscheidung aufgepragt werden.
Schließlich: bei einer kausal-juridischen Lesart müsste der Vers heissen diá tô haíma oder en tôi haímati. Die gewählte Konstruktion eis áphesin ist sprachlich geräde keine Bezahlsyntax.
Einwand 3: „Hebräer 9,22: Ohne Blutvergießung keine Vergebung.“
Der Hebräerbrief sagt klipp und klar: ohne Blutvergießung gibt es keine Vergebung. Damit ist Mt 26,28 unwiderleglich als Strafbezahlung erwiesen.
Hebr 9,22 sagt wörtlich schedon: „fast alles wird im Blut gereinigt“. Das „fast“ bricht die Universalität bewusst. Auch Hebräer kennt blutlose Reinigung — vgl. Lev 5,11-13 (Mehlopfer bei Armut). Die Stelle ist also keine universale Lehre über die Bedingungen der Vergebung.
Zudem gehört Hebr 9,22 ins Argumentationsfeld des at-lichen Reinigungsrituals (Kontext: Bundesschluss am Sinai mit Blut). Es ist ein kultischer Satz über den Reinigungsritus, kein juristischer Satz über Strafbezahlung. Die Reinigungskategorie ist nicht identisch mit der Strafbezahlungskategorie.
Auch im AT wird häufig ohne Blutvergießung vergeben: Ps 51 (David nach Bathseba); Mi 7,18-19 (Gott wirft die Sünden in die Meerestiefe); Lk 15 (Vater des verlorenen Sohnes); Mt 18 (königlicher Glaubiger erlässt Schuld). Vergebung in der Schrift ist breiter als das forensische Modell.
Vgl. dazu den eigenen Eintrag zu Hebräer 9,22: dort wird die kultische Einbettung und das einschränkende schedon ausführlich diskutiert.
Einwand 4: „Jesaja 53 steht im Hintergrund und lehrt Strafleistung.“
Die Anspielung auf „für viele“ in Mt 26,28 zitiert Jes 53,11-12. Jes 53 zeige den leidenden Knecht als Strafsubstituten. Damit ist Mt 26,28 strafsubstitutiv kommentiert.
Jes 53 spricht vom Mit-Tragen der Folgen fremder Schuld — das ist nicht dasselbe wie das Tragen einer juristischen Strafleistung. Die Wendung „er trug unsere Krankheit“ (Jes 53,4) wird in Mt 8,17 auf die Heilungstätigkeit Jesu bezogen, nicht auf eine Strafbezahlung an Gott. Solidarität, nicht Substitution, ist die Grundkategorie.
Auch in der jüdischen Auslegungsgeschichte ist Jes 53 nicht primär Strafsubstitutionstext, sondern Text vom leidenden Gerechten, der durch seine Hingabe das Volk im Bund vor Gott bestehen lässt. Diese Linie wird im NT aufgenommen, aber nicht in eine forensische Theorie umgeprägt.
Das „für viele“ bei Mt 26,28 ist Solidaritätssprache, wie sie auch in der makkabäischen Martyriumstradition (4 Makk 6,29; 17,21-22) und bei Mk 10,45 begegnet. Dort wird das eigene Leben „für“ das Volk eingesetzt — nicht an Gott bezahlt.
Vgl. den ausführlichen Eintrag zu Jesaja 53,5: dort wird gezeigt, dass mecholál und musár nicht juristische Strafterminologie sind, sondern Solidaritäts- und Bundessprache.
Einwand 5: „Ohne Strafleistung wäre Christi Tod sinnlos.“
Wenn das Bundesblut nicht eine Strafe begleicht, dann ist Christi Tod ein bloßes Symbol — nicht heilswirksam.
Diese Reduktion ist falsch. Christi Tod hat in der sozinianischen Lesart eine Vielzahl heilskonstitutiver Funktionen: er aktiviert den neuen Bund (Mt 26,28; Hebr 9,15-17), er besiegelt die Verheißung der Vergebung (Jer 31,34), er offenbart die radikale Liebe Gottes (Röm 5,8; 1 Joh 4,9-10), er ruft zur Nachfolge im Leiden (1 Petr 2,21), er besiegt die Macht des Todes durch die nachfolgende Auferweckung (Hebr 2,14-15; Apg 2,24).
Keiner dieser Aspekte erfordert eine an Gott gezahlte Strafsumme. Alle zusammen ergeben ein vollständiges, reich gegliedertes Heilsereignis. Die Behauptung, ohne Strafleistung sei der Tod „nur Symbol“, ist eine polemische Karikatur der sozinianischen Position.
Im Übrigen wäre ein Heilsereignis „bloßes Symbol“ ohnehin sehr viel: Symbole im biblischen Sinn sind keine entleerten Zeichen, sondern wirksame Selbstdarstellungen einer Wirklichkeit. Das Bundesblut wirkt, indem es den Bund in Kraft setzt — das ist objektive Heilswirksamkeit, nicht Symbolarmut.
Der eigentliche Grund für das Sterben Christi liegt nach Sozzini in der Treue zur Sendung und der Inkraftsetzung des Bundes durch den Tod als notwendigen Schritt zur Auferweckung und Erhöhung (Apg 2,32-36; Phil 2,9-11). Tod und Auferweckung bilden zusammen das eine Heilsereignis.
Theologische Konsequenzen
Verbundene Verse
Folgende Stellen stützen, vertiefen oder kontrastieren die hier vorgetragene Auslegung:
- Markus 10:45 — Lösegeld als Befreiungsbild — gleiche Logik wie Bundesblut: Hingabe und Aktivierung, nicht Strafbezahlung.
- Hebräer 9:22 — „Fast alles im Blut“ — das einschränkende schedon bricht die universale Strafblut-Lesart.
- Römer 3:25-26 — Hilastêrion als öffentlicher Begnadigungsort; dikaiosyne theou als rettende Bundestreue.
- Jesaja 53:5 — Solidaritätstext des Gottesknechts; sprachlicher Hintergrund von „für viele“ in Mt 26,28.
- Johannes 3:16 — Hingabe aus Liebe als treibendes Motiv — konsistent mit Bundeslesart.
Zusammenfassung
Matthäus 26,28 ist nach jeder sprachlichen, literarischen und intertextuellen Prüfung ein Bundesschluss-Wort. Christus zitiert Ex 24,8 fast wörtlich, lässt Sach 9,11 anklingen und stiftet damit den von Jer 31,31-34 verheißenen neuen Bund. Das Vokabular — haíma tês diathêkês, ekchynnómenon, eis áphesin hamartiôn, perí pollôn — trägt nirgends die Sprache einer Strafvollstreckung am Stellvertreter.
Sozzini liest die Stelle im zweiten Teil seines Werks „Über Jesus Christus den Retter“ konsequent testamentarisch: Christi Blut sollte nicht Gott bewegen, sondern den schon vorher beschlossenen Bund für uns rechtsgültig machen. Vergebung ist Bundesinhalt, nicht Folge einer Bezahlung. Hebr 9,15-17 kommentiert genau dies, indem es das Bild des Testaments anwendet: der Tod aktiviert, er bezahlt nicht.
Sozinianisch verstanden ist Mt 26,28 darum ein Schlüsseltext der Bundessoteriologie: der neue Bund mit seiner zentralen Verheißung — „Ich werde ihrer Sünden nicht mehr gedenken“ — wird in Christi Tod und Auferweckung rechtskräftig. Wer am Bund teilhat, hat Vergebung. Das Bundesblut spricht von Bundestreue, nicht von Strafbezahlung.
